Klage gegen das Bundesnichtraucherschutz - Gesetz?
Ab dem 01. September 2007 hat sich die Deutsche Bahn dem Bundesnichtraucherschutz - Gesetz (BNichtrSchG) angepaßt, welches das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Fernzügen grundsätzlich verbietet
Seitdem ist es in vielen Zügen, insbesondere in den Bordbistros, verdammt leer geworden. Die Raucher haben dort früher gerne ein Bier getrunken und eine Zigarette geraucht, aber jetzt fahren sie alle wieder mit dem Auto oder fliegen. Langfristig wird die Bahn die Bistros abschaffen, wenn das so weitergeht.
Ich fahre gerne Bahn, trinke dort abends gerne ein Bier und habe Angst, daß das bald nicht mehr geht, wenn dieser Trend anhält. Daher will ich gegen das Bundesnichtraucherschutz - Gesetz klagen, obwohl ich Rauch hasse und selbst Nichtraucher bin. Aber lieber ein verrauchtes Bistro als gar keins.
Wer kann mich verstehen ... und gibt mir Tips?
koeln77 hat mich schon mal verstanden. Richtig, ich mache mir Gedanken um die Umsatzentwicklung in den Bistros der Bahn. Bist ein kluges Kerlchen. Nur Deine Antwort sehe ich leider noch nicht.