KFZ Steuer Einzugsermächtigung!?

Hallo!

Ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ zugelassen. Die KFZ Steuer sollte per Einzugsermächtigung abgebucht werden. Das ist wohl heutzutage so. Weiß jemand ob man bevor, das Finanzamt das Geld abbucht, noch einen Steuerbescheid bekommt? Oder wird das Geld irgendwann einfach abgebucht. Das ist ja ziemlich unkomfortabel, da man dann ja immer darauf achten muss, dass das Konto die nötige Deckung aufweist. Kann mir jemand seine Erfahrungen schildern?

2007-09-15T05:59:07Z

Kommt der Steuerbescheid denn vor oder nach dem Abbuchen?

Zed Yago2007-09-15T05:55:34Z

Beste Antwort

Ich habe letzten Herbst ein Auto zugelassen, die Steuern werden abgebucht und man erhält einen Steuerbescheid, das kann aber eine Weile dauern, kommt ja vom Finanzamt;-))

LG

Nachtrag:
Normalerweise vorher, aber garantieren kann ich Dir das nicht.

Big Tom2007-09-16T13:26:57Z

Natürlich bekommst du einen Bescheid bevor sie abbuchen, du musst doch prüfen können ob er korrekt ist

Anonym2007-09-16T10:21:33Z

Die Kfz- Steuerstelle sendet einen Kfz-Steuerbescheid
noch vor der Abbuchung zu. Dadurch hat man einen Bescheid darüber, wie hoch die Deckung auf dem Konto sein sollte, damit die Kfz- Steuer von der Kfz-Steuerstelle eingezogen werden kann. Die Kfz-Steuer wird heute immer über eine Einzugsermächtigung eingezogen. Die Kfz- Steuer wird hier und da von Leuten nicht gezahlt und die Verwaltungen haben dadurch weitere Kosten, weil sie hinter dem Geld herlaufen müssen. Gerechter ist es auf jeden Fall. Zuerst zahlen und dann fahren.

nieniqe2007-09-16T02:14:13Z

das abbuchen geht normal sehr schnell bei neuanmeldung.geht aber echt nur noch mit einzugsermächtigung,dann jährlich im voraus zum anmeldedatum.

Anonym2007-09-15T23:39:24Z

Es wird meist jetzt bis 31.12. abgebucht.Den Steuerbescheid erhältst Du meist sofort mit der Zulassung oder unmittelbar zeitnah zur Abbuchung.
Der nächste Einzug wird praktischerweise am 01.01.,dem neuen Haushaltsjahr getätigt,wenn wirklich alle anderen ebenfalls Dein Konto plündern...

Bleibt nur nach der Abbuchung das Lastschriftverfahren zu widerrufen und künftig wieder gemahnt zu werden,falls das geht.

Weitere Antworten anzeigen (3)