Darf mein Vermieter zur wohnungsbesichtigung einen anwalt mitbringen?
Und muß ich diesen rein lassen.Der vermieter hat keinen grund angegeben für die besichtigung.und ich wohne hier auch erst 5 monate.ist das überhaupt zulässig.
2007-08-30T00:16:37Z
Habe mir bis jetzt gar nichts zu schulden kommen lassen.und laut BGB muß der Vermieter einen grund angeben für die besichtigung.
Anonym2007-08-30T00:25:05Z
Beste Antwort
@exxodus: Du schreibst absoluten Müll!!!! Der Vermieter darf nicht jederzeit die Wohnung besuchen, schon gar nicht in deiner Abwesenheit, macht der Vermieter es trotzdem, ist das Hausfriedesbruch! Von der Unverletzlichkeit der Wohnung hast du wohl auch noch nichts gehört! Es gibt nur eine Ausnahme, wenn ein Notfall vorliegt, wie z. B. Rohrbruch, die Wohnung steht schon halb unter Wasser, dann kann natürlich der Vermieter jederzeit betreten. Ferner muss bei eine Wohnungsbesichtigung konkreter Grund (z. B. Instandsetzung) vorhanden sein.
Zu deiner Frage: Mitbringen darf er schon jemand. Fotos machen, darf er nur, wenn Schäden zu dokumentieren sind und/oder als Beweisführung, deine persönlichen Sachen sind aber tabu.
Wenn du erst 5 Monate dort wohnst, ist es fraglich, ob er überhaupt eine Wohnungsbesichtigung durchführen darf. Er hatte vor der Vermietung genug Zeit gehabt, die Wohnung zu Überprüfung. Es gab ein Urteil des LG Frankfurt, dass Wohnungsbesichtigungen nur alle 2 Jahre erlaubt, Ausnahme ist natürlich, wenn ein Notfall vorliegt.
Ich würde daher den Vermieter höflich fragen, was es so wichtiges schon nach 5 Monaten zu besichtigen gibt und ihn daraufhinweisen, dass er ja vor 5 Monaten genug Zeit hatte und das nur alle 2 Jahre rechtens ist.
Nachtrag: Es war doch nicht das LG Frankfurt, sondern AG Münster und Köln: Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter existiert nicht. Ein allgemeine Überprüfung der Wohnung in Hinblick darauf, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist allenfalls im Abstand von 2 Jahren zulässig (AG Münster 28 C 6492/99, AG Köln 219 C 430/98).
Dein Vermieter kann mitbringen wen er will. In deinem Mietvertrag ist sehr wahrscheinlich eine Klausel, die ihm das Betreten deiner Wohnung (ggf. auch in deiner Abwesenheit) erlaubt.
Begründen muss er dir übrigens nicht, warum er einen Anwalt mitbringt. Im Endeffekt ist es SEIN Eigentum was er dir lediglich gegen Miete überlässt. Er hat damit das volle Recht, diese Wohnung zu inspizieren, ob mit Anwalt, Statiker oder Maler.
Sicher darf dein Vermieter das.Genau so wie er einen Bausachverständigen oder Handwerker zur Besichtigung mit bringen darf. Es ist schließlich SEIN Eigentum was er dir -zeitweise-überläßt. Sofern Mängelbeseitigung das Ziel des Besuches war-sei froh,das er was unternimmt. Wir haben div.Mietobjekte in Deutschland und Spanien. Wieso sollte ich einen Mieter der keine Sorgen oder Nöte hat und pünktlich die Miete zahlt,aufsuchen? Meine Mitarbeiter kommen NUR bei Problemen.
Wieso will denn der Eigentümer überhaupt seine Wohnung besichtigen? Hat er Befürchtungen? Hast du dir etwas zu schulden kommen lassen? Um zu überprüfen, ob etwas defekt ist, braucht er keinen Anwalt mitzubringen. Sagst du uns auch die ganze Wahrheit oder ist der Vermieter nur ein merkwürdiger Kauz? Ich hab so etwas noch nicht gehört.