ich bin bis mittwoch krank geschrieben. mein chef meint aber ich soll morgen wieder arbeiten. kann er das verlangen??
in meiner ausbildung war ich für eine sehr lange zeit krank gewesen wollte aber trotzdem zur arbeit wurde aber nicht gelassen da ich durch die krankschreibung keinen versicherungsschutz auf der arbeit hab, stimmt das?
2007-07-08T12:37:58Z
und bin ich dann auch nicht auf dem weg ZUR arbeit und zurück versichert?
Anonym2007-07-08T12:38:26Z
Beste Antwort
Ja das stimmt absolut. Wenn dein Chef dich zwingt, kann du ihn beim Arbeitsgericht dafür anzeigen. Du darfst nich arbeiten, wenn du gehst, dann hast du wie gesagt kein Versicherungsschutz. Wenn dir etwas passiert, dann bist du dran (bzw. dein Chef)
Nein, kann er nicht verlangen und ja, es stimmt, Du bist nicht versichert, weder auf der Arbeit noch auf dem Weg dahin oder zurück. Die BG zahlt in dem Falle nicht, wenn Du eigentlich krank geschrieben warst.
Wenn Du Dich gesund fühlst und gerne wieder arbeiten gehen möchtest, dann lass Dich von Deinem Arzt gesund schreiben, dass geht auch.
wenn Du tatsächlich noch krank bist, bleib zu Hause, denn ein kranker Arbeitnehmer nutzt gar nichts, auch wenn Dein Chef es nicht einsehen will, er hat gar keine andere Wahl
Dein Chef kann g a r n i c h t s verlangen! Normalerweise müÃte man den Kerl anzeigen aber dann würde er das Ansinnen natürlich leugnen. Du hättest keinen Versicherungsschutz und würdest auch noch die Krankenkasse betrügen, falls du Krankengeld beziehst.
Das mit dem Versicherungsschutz stimmt. Es sind schon einige soziale Risiken, beim Chef sammelst Du wahrscheinlich Punkte. Verlangen kann es natürlich nicht. Chef kommt von scheffeln.
Man muss unterscheiden zwischen "Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung" und "Krankheit". Auch wenn meine AU-Bescheinigung mich für längere Zeit als krank ausweist, kann ich objektiv auch schon vorher wieder gesund sein !
Zu den Fragen: - Die AU-Bescheinigung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber als richtig zu akzeptieren, sie gilt als "Anscheinsbeweis". Erst wenn Gründe vorliegen, die diesen "Anschein" erschüttern, kann er eine Ãberprüfung verlangen (i.d.R. Medizinscher Dienst der Krankenkasse). Also: er kann nicht darauf bestehen, dass du vorzeitig zur Arbeit kommst. - Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht m.E. auch bei Krankheit, Grundlage ist § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html Ich sehe keinen Grund, warum dieser Schutz bei Arbeitsunfähigkeit wegfallen sollte - von Extremfällen abgesehen, z.B. wenn jemand trotz bedrohlicher Erkrankung arbeitet und dabei seine Genesung hinauszögert oder sogar gefährdet. - Der Unfallschutz gilt auch bei sogenannten Wegeunfällen, siehe § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII.