Unfallgegener will zum Gutachter, muss ich den zahlen?

Hatte neulich einen kleinen Unfall. An meinem Auto ist nichts zu sehen, (sehr geringe Geschwindigkeit am Parkplatz eines Einkaufszentrums).
Beim Unfallgegner ist eine Delle in der Stoßstange.
Jetzt will ich es nicht über meine Versicherung laufen lassen damit die Prozente nicht steigen.
Also habe ich gesagt er soll zum Autohaus, es richten lassen und ich zahle die Rechnung.
Er will aber zum Gutachter, Geld kassieren und dann es warscheinlich vom Kumpel richten lassen.
Der Gutachter kostet aber 250 Euro!!!!

Ich muss den doch jetzt nicht etwa zahlen oder doch?
Ich meine ich will keinen Gutachten. Er will es! Also soll er dafür bezahlen!

Raik2007-06-18T01:05:37Z

Beste Antwort

die Vorredner (bis auf Sachse) haben unrecht! Grundsätzlich hat er zwar Anspruch darauf, zum Gutachter zu gehen. Er ist aber auch verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei Schadenshöhen unter 1.000.- Euro reicht zur Schadensfeststellung in der Regel (und nach vielfacher Rechtsprechung) ein Kostenvoranschlag aus.

Mein Rat: informiere ihn über seine Schadensminderungspflicht und schlag ihm die Alternative Kostenvoranschlag durch die Fachwerkstatt vor.

Dann meldest Du die Sache Deiner Versicherung einschliesslich des Themas Gutachter und bittest die um die weitere Bearbeitung. Nach Abwicklung durch die Versicherung hast Du immer noch 6 Monate Zeit, in denen Du der Versicherung die Kosten zurückzahlen und damit einen Anstieg der Versicherungsprozente vermeiden kannst.

Leider ist man als Unfallverursacher in D nicht wirklich in einer starken Position. Auch die Versicherung vertritt Deine Interessen nur bedingt, schliesslich haben die nur Aufwand und keinen Nutzen bzw. würden von höheren Beiträgen bei nur einem kleinen Schaden sogar deutlich profitieren. Da Dein Unfallgegner aber sowieso völlig an Dir vorbei mit Deiner Versicherung abrechnen kann (bzw. auf Deine Kosten einen Anwalt damit beauftragen kann), geht es nur über die Versicherung. Ich habe mich da auch schon masslos geärgert.

sachse23642007-06-18T00:56:52Z

Mach es anders melde den Schaden deiner Versicherung und lass die das machen , bis zu einer bestimmten Schadenshöhe muß kein Gutachten erstellt werden sondern es reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt dafür verlangt die Werkstatt meist 50Euro die mußt Du zahlen , wenn Du es über deine Versicherung laufen lässt kannst Du den Schaden immer noch selber zahlen wenn Du das möchtest !!! Laß Dich nicht auf irgendwelche Sachen ein sondern lass es lieber über die Versicherung abwickeln die wissen was man zahlen muß und was nicht !!!

Anonym2007-06-17T14:44:01Z

Wenn sein Freund das richtet, benötigt er ein Gutachten, damit die Reperaturkosten abgeschätzt werden können. Eventuell kann das auch eine Werkstatt übernehmen.
Die können aber nur einen Kostenvoranschlag machen, die Kosten werden dann aber erst bei Reperaturauftrag angerechnet (je nach Werkstatt).
Aber Dein Unfallgegner will eventuell damit Kohle machen. Deswegen wird er auf einen Gutachter bestehen.
Natürlich wird das Deine Versicherung bezahlen. Die Summe wird aber auf Deine Prozente mitangerechnet.
Die werden Dir dann mitteilen, ob Du im nachhinnein selbst die Kosten tragen willst.
Ich glaube, so hattest Du das im Sinn, um Deine Punkte zu behalten.
Schau Dir also genau an, ob es sich lohnt. Das rechnet Dir Deine Versicherung aus.

Anonym2007-06-17T14:30:28Z

Auf jeden Fall sollte hier die eigene Versicherung eingeschaltet werden, weil die die richtigen Mittel und Wege kennt, wie man den Schaden begrenzt. Hier will jemand die Schadenssumme unnötig hochjubeln. - Im Fall der Fälle kann man ja die Schadenssumme hinterher an die Versicherung rückerstatten!

bikedoctor742007-06-17T13:59:28Z

Ah si, da haben alle meine Vorschreiber recht, den Gutachter mußt du zahlen.

Ich kann dir nur den Tip geben, überlaß die Abwicklung deiner Versicherung, für den Fall das es Unstimmigkeiten gibt, sitzt deine Versicherung am längeren Hebel.

Du kannst dich dann bei deiner Versicherung über die Schadenshöhe informieren und den Schaden komplett zurück kaufen, wenn es in deinen Möglichkeiten liegt. Dann steigst du auch nicht in der Versicherungsklasse.

Habe ich schon öfters gemacht, bei einem gab es da richtig Schwierigkeiten, da mein Unfallgegner ein Versicherungsbertüger war. Hätte ich versucht das privat zu regeln, wär das für mich bestimmt schief gegangen.

Informier dich aber besser nochmal zusätzlich bei deiner Versicherung

Viele Grüße

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