Hausfriedensbruch?
Eine Bekannte hat mich zu einer Party zu sich nach Hause eingeladen. Ihr Mann, der zur Zeit auf Geschäftreise ist, hat mir vor zwei Monaten Hausverbot erteilt. Begehe ich Hausfriedensbruch, wenn ich zur Party gehe?
Eine Bekannte hat mich zu einer Party zu sich nach Hause eingeladen. Ihr Mann, der zur Zeit auf Geschäftreise ist, hat mir vor zwei Monaten Hausverbot erteilt. Begehe ich Hausfriedensbruch, wenn ich zur Party gehe?
Jeff
Beste Antwort
Wenn wir annehmen, dass sowohl die Freundin als auch ihr Mann gleichberechtigt sind in Bezug auf das Hausrecht (dazu müssten sie dort gemeinsam wohnen oder das Haus müsste ihnen gemeinsam gehören), dann gilt, dass grundsätzlich jeder Mitberechtigte die Anwesenheit von Personen zu dulden hat, denen der andere Mitberechtigte dies gestattet hat, es sei denn dies ist in der konkreten Situation nicht zumutbar. Unzumutbar wäre es, wenn ein Ehemann die Anwesenheit des Liebhabers seiner Ehefrau dulden müsste (so die Gerichte). Hier ist es wohl doch nur eine Freundin von dir, oder?
Außerdem ist der Ehemann gar nicht selbst anwesend, insofern ist ihm deine Anwesenheit wohl zumutbar.
Somit begehst du also keinen Hausfriedensbruch, wenn du der Einladung folgst.
Nachtrag: Hausfriedensbruch geschieht immer "gegen den Willen des Berechtigten". Dieser muss nicht ausdrücklich - und schon gar nicht schriftlich!! - erklärt worden sein. Es kann sich hierbei sogar um den sogenannten mutmaßlichen Willen des Berechtigten handeln, der sich nur aus den Umständen ergibt und nicht artikuliert werden muss!
kleinwolfrudolph
So ´ne Party zu zweit , solltest du mit deiner "Bekannten " lieber in einem Hotel feiern . Sonst wollen die "Nachbarn" auch noch mitmachen.
Ich als Ehemann würde mich augegrenzt fühlen
und sicher seeeehr böse werden. uiiiuii !!
Roger S
Ein Hausverbot ist auch gültig wenn es mündlich ausgesprochen wurde. Wenn also Personen auf der Party sind, welche vom Hausverbot wissen, kann es HEISS werden!
?
du hast du eine einladung, also nein
angie48
Hi, rein rechtlich gesehen, ist ein Hausverbot nur dann wirksam, wenn dir dies schriftlich zugegangen ist!
...moralisch/ethisch gesehen würde ich persönlich auf diese Party verzichten!
...viel Spaß noch