Niederlassungsgenehmigung noch gültig, bzw. nötig?

Wenn jemand aus Bulgarien kommt und eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland hat, die bereits vor dem Beitritt von Bulgarien in die EU ausgestellt wurde und dann wieder ins Ausland zieht, verfällt die Niederlassungserlaubnis für Deutschland oder bleibt sie gültig, bzw. ist sie überhaupt für EU Bürger noch nötig? Oder kann derjenige sich jederzeit wieder in Deutschland niederlassen und normal arbeiten?

2007-06-09T03:47:43Z

Nur damit auch die mich verstehen, die ein zu kleines Hirn haben. Ich habe eine Frage gestellt und nicht nach einer persöhnlichen Meinung gebeten. Nicht war "bilosau"......Für dich gilt die Frage:" Was ist ein Schrumpfhirn"

Anonym2007-06-06T03:13:29Z

Beste Antwort

Für die neuen EU-Mitglieder (Ost) gilt ein besonderes Entsendegesetzt.
Es kommt darauf an um welche Berufsgruppe es sich handelt.
Im Zweifelsfall solltest Du bei der deutschen Vertretung in Bulgarien nachfragen(Botschaft/Konsulat)

kolobok112007-06-06T07:40:26Z

1. Eine alte Aufenthalterlaubnis (NE gab es früher nicht) ist erloschen, wenn man ohne Genehmigung mehr als 6 Monate ausserhalb Deutschlands verbracht hat. Bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob sie noch gültig ist.
2. Ein EU-Bürger darf jederzeit nach Deutschland kommen, ein EU-Bürger aus den "neuen EU-Ländern" darf bis 2011 aber nicht ohne weiteres in Deutschland arbeiten.