Mietvertrag?

Vllt. kann mir jmd. von euch helfen.
Wohne derzeit noch in einem Studentenwohnheim. Hab kurzfristig eine Stelle in einer anderen Stadt bekommen.
Vor ein paar Wochen hat mir der Hausmeister mdl. zugesichert, dass ich im Notfall auch spontan aus dem Mietvertrag käme. Ich habe da 3 mal nachgefragt bei ihm, ob das ehrlich so ist. Er bejahte.
Nun ist es dazu gekommen und ich wollte zum 1.7. raus, da ich zum 1.6. ne Stelle habe. Jetzt hat auf Nachfrage mich volle Kanne zusammen **********, er hätte das nie gesagt und ich würde lügen (was definitiv nicht stimmt) und ich soll für den Rest des Semesters (30.9.) meine Miete bezahlen.
Dann hätte ich 2 Mieten, insges. also ca. 600 Euro jeden Monat, was als Berufsanfänger natürlich der Hammer ist! uNd die Wohnung steht 4 Monate leer, wobei hier Unmengen an Studenten einen Wohnheimsplatz suchen!
Weiß jmd. ob es da ne Möglichkeit gibt ehr rauszukommen. Nachmieter und Zwischenmieter akzeptiert man nur plötzlich auch nicht mehr (was aber immer ging)

2007-05-29T02:20:35Z

Ach ja,man hat mir bis heute auch immer gesagt, dass ich nur bis 30.6. hier wohnen darf, da ich seit diesem Semester nicht mehr immatrikuliert bin. Das ist aber plötzlich total egal. Ich soll das hier zahlen!

2007-05-29T02:49:32Z

Ach ja, noch was:
Habe heute erfahren, dass an dem Tag, an dem ich hier rausziehe, der Aufzug gewartet wird und ich somit alles aus dem 5. Stock runtertragen muss. Und was kommt von der Hausverwaltung: Ja,da haben sie halt Pech jetzt,nä!

Barbara B2007-05-29T21:15:38Z

Beste Antwort

Mit einem Hausmeister sollte man so etwas nie absprechen, Du meinst vielleicht den Hausverwalter. Aber so wie das aussieht, ist der Hausverwalter nur der schlechtere Hausmeister. Es gibt sehr begrenzte Möglichkeiten, aber eine könnte sein:

Du hälst Dich ja wohl nicht mehr am Studienort auf, sonst wäre die Weitermietung durch Dich selbst sicher kein Problem für Dich.

Als Mieter bis 30.09.2007 - noch dazu - wenn Du Dich in einer anderen Stadt aufhälst, hast Du allerdings auch die Pflicht, Deine Wohnung angemessen zu beaufsichtigen, z.B. um Schäden frühzeitig erkennen zu können.

Es ist doch sicher überhaupt kein Problem, jemanden zu finden, der das bis zum 30.09.2007 für Dich übernimmt und Dir dann die Miete zahlt, die Du nur weiter leitest. Derjenige sollte keinesfalls selbst zahlen, weil das ein Indiz ist, dass Du ausgezogen bist, das wäre dann bei dem anderen Hausfriedensbruch und ihr habt beide Ärger.

Such Dir auch nur jemanden, der nicht unbedingt einen Mietvertrag irgendwo bei einem Amt vorlegen muss. Mache eine schriftliche Vereinbarung:

"Herr / Frau *** hält sich vorübergehend und nicht ständig (wird ja auch mal nach Hause fahren am Wochenende) in meiner Wohnung in *** bis zum 29.09.2007 (die Möbel sollen ja vor dem 30.09.2007 raus wegen der Wartung) auf und ist von mir beauftragt, meine Aufsichtspflicht über die Wohnung ordnungsgemäß für mich wahrzunehmen, da ich ab 01.06.2007 an meinem Arbeitsort in *** wohne und selbst meine Wohnung nicht ständig beaufsichtigen kann. Es handelt sich weder um eine Untervermietung noch um eine Zwischenvermietung. Herr +++/Frau ++ beteiligt sich jedoch verbindlich an der von mir zu zahlenden Miete mit *** €."

Bleib mit der Miete um 10 € unter Deiner jetzt zu zahlenden Miete und noch was Wichtiges, tausche das Schloß für die Zeit Deiner Restmietzeit, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Hausmeister/Hausverwalter einen Generalschlüssel hat und diesen auch verwendet, was er zwar nicht darf (außer zur Abwehr von Gefahren), aber das bringt Dir nix.

Auch Deine Möbel sollten so lange drin bleiben, nimm nur das Allernotwendigste mit. Auf dem Boden schlafen in einer neuen Wohnung geht auch ganz prima und mehr als einen Wasserkocher und eine Mikrowelle und 1 Besteck braucht man nicht. Das ist auf alle Fälle billiger, als 4 Monate Miete für Nothing.

Und Deine Möbel bringst Du eben am Tag vor der Durchsicht raus, dann brauchst Du sie nicht zu tragen. Und bau das alte Schloß wieder ein und Deine "Aufsichtsperson" sollte sich in der Zwischenzeit etwas anderes suchen oder versucht mit Dir gemeinsam was zu klären.

Aber niemand kann Dir verbieten, jemanden für eine gewisse Zeit zu beherbergen in Deiner Wohnung. Du musst natürlich aufpassen, dass Du nicht erneut reinfällst, derjenige bei dir wohnt und sich ein lustiges Leben macht und nicht zahlt. Lass Dir die Miete(beteiligungen) für den 1. Monat gleich bar im voraus geben und die nächsten holst Du Dir persönlich auch im voraus, denn Du hast ja noch selbst Schlüssel von dem gewechselten Schloß (das man immer mal wieder gebrauchen kann) - es ist nach wie vor Deine Wohnung, nach der Du selbstverständlich selbst auch sehen musst.

Unabhängig davon solltest Du schon über das Studentenwerk versuchen, eine vernünftige Lösung mit dem Betreiber des Studentenwohnheimes hinzubekommen.

darkfighter30002007-06-01T20:31:28Z

Moin !
Also, gem. Gesetzgebung sind mündliche Vereinbarungen bei Mietverträgen für Wohnraum, welche schriftlich abgeschlossen wurden, generell unwirksam... (Schande über den Hausmeister, der hat gar nichts zu sagen) sobald ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen wurde, bedürfen Änderungen, z.B. einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses, generell der Schriftform... also eigentlich "Pech gehabt"... es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Wohnung z.B. aufgrund erheblicher Nachfrage schneller als die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten hätte wiedervermietet werden können.. wovon ich bei einer Studentenwohnung einfach mal ausgehe...
Problem: Die Beweislast liegt bei Dir und nicht beim Vermieter... Du solltest Dir also "Nachmietinteressenten" suchen, die mit Dir zusammen nachweisen können, dass der Vermieter die Anmietung derer (ohne Angabe von plausiblen Gründen) innerhalb der Kündigungsfrist abgelehnt hat...

Viel Erfolg, Chrissie

Anonym2007-05-29T20:28:48Z

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-1-14.htm
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/549/1.html
http://www.inidia.de/wohnraummietrecht_bgb_549_ff.htm
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl091.htm
Das ist jetzt viel zu lesen, aber ich hoffe es hilft dir

sa_tyra2007-05-29T18:03:54Z

Wer ist der Träger (Eigentümer) des Studentenheimes. Versuche mit diesem Kontakt aufzunehmen. Habt ihr nicht auch eine sozial-/rechtsberatende Anlaufstelle an eurer Universität?
Du hast keine Zeugen für die Gespräche mit dem Hausverwalter?

Ich finde es immer wieder schlimm, daß heutzutage mündliche Nebenabreden (mit wem oder worüber auch immer) nicht mehr gültig sein sollen. Auf gut Treu und Glauben läuft das heute (leider, leider) nicht mehr und ich möchte alle jungen Menschen wirklich anraten, lasst/macht alles schriftlich und mit Zeugen.