Hilfe mein Erbe geht auf Kreuzfahrt mit der Queen Mary 2, kann ich meine Oma entmündigen lassen?

2007-05-11T07:51:34Z

Um alle Missverständnisse auszuräumen, Ich scherze nie!.

Anonym2007-05-11T02:47:35Z

Beste Antwort

Nicht entmündigen...
Versichern ist das "Zauberwort"
und dann den Pott versenken.
Doppelte Einnahme.
Vielleicht sogar dreifache Einnahme.
Denn wenn die alte Dame eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen hast bekommst du die Kohle auch noch als Erbe.
Denn untergegangen und abgesoffen ist irgendwie so wie nicht Angetreten/zurückgetreten.

Onkel Bräsíg2007-05-13T19:58:50Z

Nein, die Erbin sollte vielmehr mal überlegen, woher sie ihre Ansprüche ableitet und wie unverschämt diese abstoßende Verhaltensweise insgesamt ist!

Anonym2007-05-12T19:48:20Z

Besser sollte die Oma den Erben enterben!

marion_koni2007-05-12T09:33:16Z

Tja,hättest du dich mal mehr um sie gekümmert,dann hätte sie dich vielleicht mit auf Kreuzfahrt genommen!!!

Puh2007-05-11T20:15:37Z

Sicher Dir als erstes Deine Dir zustehenden Anteile an der Queen Mary 2. Wenn sie mit der Kreuzfahrt fertig ist, gehört ihr mindestens das Vorschiff!!

Das kannst Du dann an andere Touristen weiter vermieten.


Das ist auf Dauer einträglicher, als auf Omas Erbe zu warten.

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