Hilfe mein Erbe geht auf Kreuzfahrt mit der Queen Mary 2, kann ich meine Oma entmündigen lassen?
Um alle Missverständnisse auszuräumen, Ich scherze nie!.
Um alle Missverständnisse auszuräumen, Ich scherze nie!.
Anonym
Beste Antwort
Nicht entmündigen...
Versichern ist das "Zauberwort"
und dann den Pott versenken.
Doppelte Einnahme.
Vielleicht sogar dreifache Einnahme.
Denn wenn die alte Dame eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen hast bekommst du die Kohle auch noch als Erbe.
Denn untergegangen und abgesoffen ist irgendwie so wie nicht Angetreten/zurückgetreten.
Onkel Bräsíg
Nein, die Erbin sollte vielmehr mal überlegen, woher sie ihre Ansprüche ableitet und wie unverschämt diese abstoÃende Verhaltensweise insgesamt ist!
Anonym
Besser sollte die Oma den Erben enterben!
marion_koni
Tja,hättest du dich mal mehr um sie gekümmert,dann hätte sie dich vielleicht mit auf Kreuzfahrt genommen!!!
Puh
Sicher Dir als erstes Deine Dir zustehenden Anteile an der Queen Mary 2. Wenn sie mit der Kreuzfahrt fertig ist, gehört ihr mindestens das Vorschiff!!
Das kannst Du dann an andere Touristen weiter vermieten.
Das ist auf Dauer einträglicher, als auf Omas Erbe zu warten.