Strafzettel trotz Parkscheins. Wie kann man Widerspruch einlegen?

Ich habe im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt. Ich habe dann auch gleich (von dem etwa 15 Meter entfernten Automaten) mir einen Parkschein geholt und von außen gut sicht- und lesbar auf das Armaturenbrett gelegt. Meine Begleitperson kann mir das bezeugen.
Als ich dann später zum Auto zurückkam stellte ich überrascht fest, einen Strafzettel über 5,-€ wegen parkens "ohne gültigen Parkschein" bekommen zu haben. Der Parkschein war aber garantiert noch gültig (und zwar bis zum nächsten früh) und auch garantiert gut leserlich angebracht.
Auf dem Strafzettel steht 15:10 Uhr bis 15:17 Uhr. Auf meinem Parkschein allerdings 15:15 Uhr als Ankunftszeit. Und von 15:10 bis 15:17 war garantiert weit und breit keine Politesse in der Nähe! Die hätte ich ja unweigerlich gesehen!

Ist es klug Einspruch einzulegen? Ich habe gehört, dass da wesentlich höhere Kosten auf einen zukommen können.
Die 5€ sind nicht das Problem (für einen Schüler trotzdem sehr ärgerlich), aber mir geht's ums Prinzip!

2007-04-28T03:23:11Z

Ich dürfte laut Parkschein bis zum nächsten Morgen parken, da dort ab 16:00 bis 09:00 keine Parkscheinpflicht ist und man kostenlos parken darf.

Ich befürchte bei einem Einspruch nur, dass die sagen, der Strafzettel wäre nicht leserlich genug im Auto gelegen. Ich hab zwar einen Zeugen, aber reicht das aus um eine korrekte Rechtsgrundlage zu haben?

Laredo2007-04-28T03:16:50Z

Beste Antwort

Widerspruch mit Beifügung einer Kopie des Parkscheins. Gib bloß das Original nicht aus der Hand. Dann ist die Sache erledigt, da die Zeitangabe auf dem Knöllchen nicht stimmt 15:17 Uhr passt nicht mit der Angabe auf dem Parkschein 15:15, dies allein ist Beweis, dass das Knöllchen unberechtigt ist.

steffi2007-05-02T12:20:17Z

ich wuerde auf jeden fall einspruch erheben weil das kann jan icht sein wenn du nen parkschein dir kaufst und du dann nen strafzettel bekommst... mach dir ne kopie vom parkschein und schick den mit den einspruch weg

Stefan H2007-04-30T09:00:00Z

Das Knöllchen ist das Angebot eines Verwarnungsgeldes, das die deine Gemeinde / Stadt mit diesem Knöllchen macht.

Wenn du es zahlst verzichtet die Gemeinde auf die weitere bearbeitung des "Falles"

Auf deinem Knöllchen müsste stehen, dass du das Verwarnungsgeld nicht zahlen brauchst und wenn innerhalb von 2 Wochen kein Geldeingang bei der Stadtkasse voeliegt, die dann einen Bußgeldbescheid bekommen wirst, bei dem du auch Stellung nehme kannst.

Grundsätzlich kannst du natürlich einen Widerspruch einlegen. Diesen kannst du bei der Behörde einreichen, die das Verwarnungsgeld ausgesprochen hast.
Steht aber alles auf dem Knöllchen.
Am besten und am Einfachsten ist es, wenn du das Knällchen und deinen Parkschein nimmst und zu deinem Bürgerbüro oder direkt zum Ordnungsamt gehst und dort "vorsprichst". Das kostet nichts und ich denke, dass man auf deine Sachlage problemlos eingehen wird.

In diesem Sinne....

Big Tom2007-04-29T16:36:41Z

Widerspruch einlegen und Klage wegen Betrug androhen.
Zusätzlich noch einen Rechtsanwalteinschalten.

Cassandra2007-04-28T13:45:57Z

Es ist mir passiert, daß ich wegen Parkvergehens einen
Strafzettel bekam, als ich mich mit meinem Wagen im Ausland befand und gar nicht in der Stadt parken konnte, wo das Vergehen angeblich stattgefunden haben sollte.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, einfach
Rechtsanwalt aufsuchen.

Allerdings befand sich nach Deiner Beschreibung zwi-
schen 15:10 und 15:15 Uhr kein Parkschein im Fenster.
Der Weg vom Parkautomaten bis zum Fahrzeug könnte
2 Minuten oder länger gedauert haben.

Das ist problematisch, vielleicht sollte man doch die 5 Euro
bezahlen und sich nicht lange herumärgern.

Denn mit (empfehlenswertem) Einschreiben usw. kostet
es dann u.U. mehr als die Sache wert ist..

Außerdem könnte das Ordnungsamt glatt behaupten, Du
hättest gesehen, wie der Strafzettel an Deinem Fahrzeug
befestigt wurde und Du hättest erst daraufhin einen
Parkschein gelöst.

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