Warum heißt es eigentlich "Lauschangriff"?

Welcher Bedenkenträger hat sich denn diese Widersprüchlichkeit erdacht?
Ist doch eigentlich eine Präventivmaßnahme und auch nur mit richterlichem Beschluss möglich.

dergrossemeister20032007-04-15T11:17:43Z

Beste Antwort

Meines Wissens ist der Begriff "Lauschangriff" in den 80er Jahren von Oppositionspolitikern oder der Presse geprägt worden. Das ist aber nur Polemik. Richtigerweise finden keinerlei Angriffe auf Grundrechte usw. statt. Tatsächlich handelt es sich um einen rechtsstaatlich zulässigen EINgriff in Grundrechte. Es müsste daher sachlich "Lauscheingriff" heißen.

Cheyenne B2007-04-15T05:03:19Z

nichtsdestotrotz stellt ein Belauschen einen "Angriff" gegen die Grundrechte (u.a. Unversehrtheit der Wohnung) dar.

Auch wenn ein Richter diese Abhöraktion sanktioniert hat heißt das ja noch lange nicht, das auch jede/r abgehörte dann wirklich ein Terrorist sein muß.... kommt ja DURCHAUS auch vor, das es "unschuldige" (be)trifft .....

UND es werden natürlich ALLE Gespräche abgehört.

Auch das mit der Sprechstundenhilfe vom Arzt wenn die einen Termin verschieben will....oder das mit dem Versandhausmitarbeiter, wenn von dort jemand einen Liefertermin für die bestellte Waschmaschine ausmacht....

und damit geraten dann halt auch Menschen ins "Visir" der Fahnder, die mit "Terror" absolut NICHTS am Hut haben..... damit werden ja in gewisser Weise auch SIE angegriffen und vor allen Dingen in ihre Rechte eingegriffen ...

Insofern also nicht nur eine sinnvolle und nützliche, sondern IMMER auch eine zweischneidige Angelegenheit....

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Juan2007-04-15T04:47:58Z

Das heißt nur: Abhören von Privatwohnungen.

typhaon2007-04-15T04:33:00Z

Lauschen bezieht sich auf das Abhören... mit Angriff ist der Angriff auf die Privatsphäre gemeint.