Rosemarie
Beste Antwort
Für eine Partei >> 5 <<
Für einen Verein >> 3 <<
Für eine Ehe >> 2 <<
RL
Parteiengesetz (ParG)
§ 2 Begriff der Partei
(1) Eine Partei besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
c
Mindestens zwei, .... einen Häuptling und mindestens einen Indianer
Anonym
Oh Gott....noch eine Partei???? Wir haben doch schon fast 100 Parteien in Deutschland und 5 davon allein im Bundestag!!! Reicht ja wohl.
Anonym
Zwei.