Weiss jemand über bescheid?..siehe Details!?

Hallo
weiss jemand hier zufällig über Rückwirkende Unterhaltszahlungen bescheid?
Folgendes Szenario:
Getrennt 18.02.1990..Scheidung eingereicht
Termine vor demScheidungegericht wurden nie von meinem Exmann wargenommen ..
Unterhaltsverhandlung folgte 1993 ich habe einen gültigen Unterhaltstitel erhalten vom Richter .. aber nie Unterhalt ..

14.12.1995 erfolgte Scheidung in Abwesenheit .. mein Exmann hielt es nciht für nötig zu irgendeiner der verhandlungen zu kommen geschweige denn Unterhalt für die beiden Kinder zu zahlen .
Mein Exmann war nie auffindbar oder lies sich verleugnen jetzt habe ich seine aktuelle Adresse sonst nix..!
Kann ich den geschuldeten Kindesunterhalt für meine Kinder Rückwirkend einfordern und an die mittlerweile volljährigen Kinder auszahlen lassen ?
Wenn ja wo mach ich das ,bei wem mach ich das ich will das Geld ja nicht für mich aber ich finde Er sollte merken das er Kinder hat die Er bewusst vernachlässigt hat ..
Vielen dank für Hilfe und Tips
gruss darkzon

2007-02-18T07:31:41Z

Das Jugendamt .. da war ich zu der betreffenden Zeit jeden Monat .. und wir haben 6 Jahre versucht adressen Aufenthaltsorte usw zu ermitteln .. dann hies es .. nix zu machen ende der Debatte ..
mittlerweile gibt es in unserem Ort nicht mal mehr ein Jugendamt ..

2007-02-18T07:58:07Z

Ich habe diesen Unterhaltstitel ja schon seit 1993 und ihn 3 jahre lang versucht per Amtsgericht duchzusetzen .. ohne erfolg .. das der herr ja die Gerichtsschreiben ungeöffnet zurückschicken hat lassen .. zustellung nicht möglich hiess es immer .. Empfänger unbekannt verzogen /Empfänger unbekannt usw..
daher fanden alle Verhandlungen zwar in meinem beiseeien aber in seiner Abwesenheit statt.. ich will ja nur wissen ob ich jetzt die entganggenen Unterhaltzahlungen bekommen kann

Purzelmaus2007-02-18T07:53:49Z

Beste Antwort

ich glaube, da die Kinder volljährig sind ,müssen sie selber klagen bzw den Titel durchsetzen.
außerdem soweit ich weiß ist ein Titel 30 Jahre lang gültig-ohne das der Titel erneuert werden muß.
Im übrigen ist es nicht unbedingt vorbei mit der Unterhaltspflichten wenn die Kinder 18 sind! (Siehe www.mein-recht.de/ku.htm oder http://www.recht.de)
viel Erfolg

kleine Ente2007-02-22T05:40:36Z

Hi.

Hast du damals Unterhaltsgeld vom Amt bekommen? Die springen meist ein wenn der Vater nicht zahlt. Wenn ja, hast du bzw. deine Kinder keinen Anspruch!

Hast du aber nichts bekommen, dann kannst du bzw. deine Kinder (da volljährig) das Geld einklagen! Zeigt ihn an! Die Polizei findet ihn.

Und normalerweise ist es auch so, dass er bei nichterscheinen vor Gericht in Beugehaft kommt - und mit der Polizei zum Gericht! Ich kann mir ja fast nicht vorstellen das das Gericht nichts gemacht hat um den Mann zum Gericht kommen zu lassen... normalerweise erkundigen die sich beim Einwohnermeldeamt nach der aktuellen Adresse - ebenso wie Anwälte!

Ich wünsche dir und deinen Kindern auf jeden Fall viel Glück!

speedmouse19712007-02-21T05:57:57Z

Hallo!

Ich weiß, daß dein Exmann auf jeden Fall in Erzwingungshaft kommt. Wenn er mal gefunden wird und er wird irgendwann gefunden! Das Amt muß dir helfen und streckt die Unterhaltszahlungen vor!

Scheidung ist immer mit riesen Terror verbunden! Laß dir nichts gefallen und nicht unterkriegen lassen!

Ich habe das hinter mir!
Vielleicht können Dir die Leute von "St. Martin e.V" helfen. Die findest du auch im Internet!

Alles Liebe für dich und viel Glück!

iland13102007-02-18T10:35:17Z

Also erstmal , mein Ex verhält sich genauso . Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar . Geht er arbeiten und verdient genug Geld ( meiner arbeitet nur soviel wie er zum Leben braucht ) kannst du seinen Lohn pfänden lassen oder eine Kontosperrung wenn du Kontonummer hast, vielmehr deine Volljährigen Kids . Die müssen das machen . Du bist raus aus der Sache sobald die Kids 18 sind .

josef_17202007-02-18T07:54:26Z

Meines wissens verjähren ansprüche, wenn der tidel nicht in kraft tritt, du hättest deinem ex den gerichtsvollzieher schicken sollen, oder hast du Anzeige erstattet?

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