Weiss jemand über bescheid?..siehe Details!?
Hallo
weiss jemand hier zufällig über Rückwirkende Unterhaltszahlungen bescheid?
Folgendes Szenario:
Getrennt 18.02.1990..Scheidung eingereicht
Termine vor demScheidungegericht wurden nie von meinem Exmann wargenommen ..
Unterhaltsverhandlung folgte 1993 ich habe einen gültigen Unterhaltstitel erhalten vom Richter .. aber nie Unterhalt ..
14.12.1995 erfolgte Scheidung in Abwesenheit .. mein Exmann hielt es nciht für nötig zu irgendeiner der verhandlungen zu kommen geschweige denn Unterhalt für die beiden Kinder zu zahlen .
Mein Exmann war nie auffindbar oder lies sich verleugnen jetzt habe ich seine aktuelle Adresse sonst nix..!
Kann ich den geschuldeten Kindesunterhalt für meine Kinder Rückwirkend einfordern und an die mittlerweile volljährigen Kinder auszahlen lassen ?
Wenn ja wo mach ich das ,bei wem mach ich das ich will das Geld ja nicht für mich aber ich finde Er sollte merken das er Kinder hat die Er bewusst vernachlässigt hat ..
Vielen dank für Hilfe und Tips
gruss darkzon
Das Jugendamt .. da war ich zu der betreffenden Zeit jeden Monat .. und wir haben 6 Jahre versucht adressen Aufenthaltsorte usw zu ermitteln .. dann hies es .. nix zu machen ende der Debatte ..
mittlerweile gibt es in unserem Ort nicht mal mehr ein Jugendamt ..
Ich habe diesen Unterhaltstitel ja schon seit 1993 und ihn 3 jahre lang versucht per Amtsgericht duchzusetzen .. ohne erfolg .. das der herr ja die Gerichtsschreiben ungeöffnet zurückschicken hat lassen .. zustellung nicht möglich hiess es immer .. Empfänger unbekannt verzogen /Empfänger unbekannt usw..
daher fanden alle Verhandlungen zwar in meinem beiseeien aber in seiner Abwesenheit statt.. ich will ja nur wissen ob ich jetzt die entganggenen Unterhaltzahlungen bekommen kann