Gehört das Stellen einer rechtsradikal gesinnten Frage nich auch zur Meinungsfreiheit?

2006-12-10T16:19:20Z

@ Alwin E: Das ist SO nicht ganz richtig.

Anonym2006-12-10T16:17:06Z

Beste Antwort

Meinungsfreiheit hat eben als Namensbestandteil Freiheit, wenn die Frage diese einer Minderheit aber nicht zugesteht und Rechtsradikalität gesteht ja einem Teil der Menschen nicht die gleiche Freiheit zu wie anderen, ist diese Meinung durch Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt!

Onkel Bräsíg2006-12-14T07:41:51Z

Die Methoden der Durchsetzung von rechtsfeindlichem Gedankengut machen nicht vor dem Gebrauch rechtsstaatlicher Rechte, die man selbst abzuschaffen gedenkt, Halt!
Hier ist eine Schattenzone, die sich nicht einwandfrei abgrenzen läßt und die dazu führt, dass auch Grundrechte hier und da beschnitten werden müssen, um diese zu erhalten!

Anonym2006-12-13T21:06:42Z

Unsinnige Frage. Fragen können nicht gesinnt sein.

augustle2006-12-13T13:13:59Z

Nein! Wir haben die Nazis gehabt, wir haben den Krieg verloren. Wir sehen heute, was Rechtsradikale wieder anrichten. Darum müssen wir uns gefallen lassen, dass das rechtsradikale Gedankengut vom Gesetz her verboten ist (verfassungsfeindlich). Wer will schon ernsthaft, dass den Schwarzen die Köpfe abgeschlagen, Türken verprügelt oder Juden wieder vergast werden? In diesem Fall muss die Meinungsfreiheit eindeutig eingeschränkt bleiben. Sonst wiederholt sich die Geschichte. Ebenso wie sie sich bei Hitler wiederholt hat, der schon von Napoleons Russlandfeldzug nichts gelernt hat.
Wer will ernsthaft wieder eine rechte Regierung?

Anonym2006-12-11T13:14:35Z

solange sie kritisch ist, ist sie nicht rechtsradikal, sondern gerechtfertigt.
rechte fragen ergänzen sich prima mit linken fragen, sie zeigen, was die leute bewegt.

wenn du damit eine botschaft rüberbringen möchtest, würde ich sie offen stellen, wie deine oben gestellte frage.

ich finde "rechte" fragen gut, auch wenn ich mit der braunen soße nicht sympatiere.....

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