Wieviel Personen plus Fahrer darf ich mit Führerschein 3 vor 1980 transportieren ohne P- Schein?

Will mit einer Gruppe verreisen ( 16 Personen) und wollte mir zwei Kleinbusse mieten.

mannimanaste2006-11-22T12:40:23Z

Beste Antwort

Soviel ich weiß, darfst Du bis 7,5 t alles fahren. Und da gibt es wohl als Obergrenze Fahrzeuge mit 9 Sitzen (inkl. Fahrer). Entweder VW Bus oder Ford Transit oder was ähnliches.

Wenn ihr also mit zwei solchen Kleinbussen fahren werdet, und vor allem WENN Du mit dieser Fahrt kein Geld verdienst, die Personen also nicht gewerblich, sondern privat transportierst,
dann sollte alles bestens sein. Ihr braucht natürlich zwei Fahrer, die Fahrzeuge bis mindestens 3,5 t fahren dürfen.

Ich denke der Knackpunkt bei der Sache ist in erster Linie die Frage nach dem gewerblichen Handeln, bzw. nach dem privaten Handeln!

Gruß,
Martin

kawaheizer12006-11-26T12:55:54Z

2 Kleinbusse - 2 Fahrer...passt.

truckeropa662006-11-26T12:12:47Z

Privatfahrt hier sind 8 Mitfahrer ohne Probleme möglich.

Sachse, ist dein Beifahrer Fahrgast oder Kollege,Mitarbeiter und als Begleitperson von deiner Fa genemigt.
Personenbeförderungsschein gilt in der Regel für gewerbliche Nutzung. da der Gesetzgeber davon ausgeht, das Privat kaum mehr als neun personen gleichzeiztigtransportiert werden. Für Großfamilien gab es auch schon Sondergenemigungen, wobei alle Fahrgäste namentlich vorher bennant sein mußten und ein Versicherungsnachweiß vorliegen muß.

Anonym2006-11-26T11:46:37Z

Den zweiten Kleinbus muß eine ANDERE PERSON fahren! - Es ist zweifelsfrei festzustellen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Personenbeförderung handelt auch nicht "zur Förderung" eines Gewerbebetriebes!
Es darf kein Obulus kassiert werden - auch nicht für Spritkosten!

maybe2006-11-25T21:57:04Z

Für den Pkw gibt es im Verkehrsrecht keine Begriffserläuterung. Die Definition erfolgt mach dem Steuerrecht und der Abgrenzung zum KOM. Danach ist ein Pkw ein Kfz, das nach den baulichen Merkmalen bestimmt und geeignet ist, Personen zu befördern mit nicht mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen - siehe § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG sowie § 6 Abs. 1 FeV.

KOM sind Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz - § 30d Abs. 1 StVZO, § 6 Abs. 1 FeV, § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG.


Im übrigen darfst Du mehr Personen befördern als das Fahrzeug Sitzplätze hat, denn die oben bezeichneten Definitionen gehen nicht von der Zahl der Fahrgäste, sondern ausschliesslich von der Zahl der Sitzplätze aus.

Hierbei gilt:
- vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind zu benutzen (§ 21a StVO, § 35a StVZO).
- Fahrzeug darf nicht überladen sein.
- der Fahrer darf in Sicht und Handhabung nicht eingeschränkt sein.

Das heist auf Deutsch 8 Personen + Fahrer = 9 Personen

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