Hallo, habe von meinem Unfallgegner einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zuzügl. 20€ Gebühr für Porto u. Fahrt zur Werkstatt etc.) Ist dieser Kostenvoranschlag wie eine Rechnung zu sehen und ist es üblich, dass man lt. einem Kostenvoranschlag bezahlt? Oder besser darauf bestehen, dass man nur die durchgeführte Reparatur bezahlt,? (wird das evtl. teurer?? Wer hat Erfahrung und kann mir einen Rat geben?
Anonym2006-11-06T11:17:46Z
Beste Antwort
Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung. Unabhängig von der Höhe ist ein Unfall der Versicherung zu melden!!! Wenn man den Schaden selber bezahlen möchte, um in der gleichen Versicherungsstufe zu bleiben, lohnt sich dies nur bis zu einer bestimmten Höhe. Der Versicherungsvertreter kann beraten ! Die Versicherungen bestehen übrigens auf ein Sachverständigen-Gutachten, dies kann dann wie eine Reperatur behandelt werden. Den Voranschlag würde ich nicht zahlen, denn weis man ob sich Werkstatt und Unfallgegner kennen ?
Du musst erst zahlen wenn du eine rechnung bekommst. Ein kostenvoranschlag soll dir zeigen wie hoch voraussichtlich die kosten sind, denn die werkstatt kann ca. 20% mehr verlangen falls mehrarbeit entsteht. Zahlen musst du nur den schaden der entstanden ist, d.h. die werkstatt kann nicht einfach reparieren und du zahlst. Falls du fragen hast wende dich an die innung des kfz handwerks oder an kfz sachverständige.
Hallo. Bei uns ist mal jemand ins Auto gefahren, wir haben dann der Versicherung vom Unfallverursacher einen Kostenvoranschlag von 1900,- € geschickt. Bekommen haben wir dann 1600,- € und die restlichen 300,- € wenn man nachweisen tut das man das Auto repariert hat. Aber ob das immer so ist...keine Ahnung.
Ein Kostenvoranschlag macht eigentlich nur dann Sinn wenn man den Schaden nicht oder zumindest nicht vollständig beheben lassen möchte. Da aber laut Kostenvoranschlag ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden ist und von dir bezahlt werden soll könnte der Unfallgegner dadurch einen Gewinn machen. Das zahlen würde ich ohnehin allein meiner Versicherung überlassen...