Wie erstellt man ein rechtsgültiges Testament und wie kann man es nach belieben aktualisieren ?
Nein ich denke nicht in diesem Moment ans Sterben, aber ich möchte dem Staat nichts schenken und grössere Meinungsverschiedenheiten, die entstehen könnten wenn das Erbe unklar ist, in der Familie vermeiden. Freue mich über kostenlose Tips!
2006-10-15T23:34:43Z
Ist das Hinterlegen kostenpflichtig ?
Naamah2006-10-15T23:46:31Z
Beste Antwort
Also: Du musst das Testament handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen und dich so deutlich wie möglich ausdrücken. Am besten lässt du das von einem Anwalt prüfen, ob da Formulierungen enthalten sind, die missverständlich sein könnten. Das ist nicht allzu teuer. Man kann es dann beim Notar hinterlegen oder daheim so verwahren, dass es gut gefunden wird. Ich hab eine Kopie an meine Eltern geschickt und sie wissen, wo mein Original liegt. Ich finde es immer gut, wenn man sich frühzeitig Gedanken macht. Man weiss ja nie..
Hallo. Das mit dem Testament ist schon wichtig. Aber wenn du dir schon Gedanken machst dann gebe ich dir den Tipp dir auch noch Gedanken über Vorsorgevollmachten zu machen, also über Vollmachten die du erstellst für den Fall dass du Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen kannst. Dies kannst du für jeden Bereich deines Lebens machen und Menschen dafür einsetzen den du vertraust. In diesem Zuge wäre dann auch noch eine Patientenverfügung sinnvoll, also deine Wünsche über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen und so weiter. Aber wenn du über all diese Sachen genauere Infos haben möchtest rate ich dir zu einer netten Beratungstelle in deiner Nähe zu gehen, von der Diakonie, der Caritas, den Paritäten oder sonst wen. Die helfen dir, auch zum Thema Testament, und es kostet nichts. Hoffe das hilft weiter. Ade
Vorab das Wichtigste: Nur handgeschriebene sind gültig. Auf folgende wichtige Punkte sollte man grundsätzlich bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments achten: Ein eigenhändiges, privatschriftliches Testament kann nur errichten, wer volljährig und voll geschäftsfähig ist. Der Text muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten nicht fehlen. Ein Schreibmaschinentestament ist ungültig.
Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Ein später gemachtes Testament ersetzt ein früheres. Sind also vom Erblasser mehrere Testamente vorhanden, gilt das zuletzt verfasste. Ort und Datum müssen deshalb stets angegeben sein. Ist das Testament einmal errichtet, sollte es sofort im amtliche Verwahrung gegeben werden: Notare müssen dies und Privatleute sollten dies veranlassen. Hier zuständig sind die Amtsgerichte: Ein Testament kann dort amtlich verwahrt werden. Die Hinterlegung wird dem zuständigen Standesamt mitgeteilt. Dieses verständigt beim Tod des Erblassers das Gericht, das nun die voraussichtlichen Erben zur Testamentseröffnung lädt.