Favorisierte Antwort:Diese Änderung des Saatgutgesetzes- die nun vorschreibt, dass alte Sorten Obst-Gemüse-Feldfrüchte nicht mehr angebaut, und der Samen nicht mehr vertrieben werden darf, ist eine Errungenschaft der EU. Die Änderung geschach mit einer neuen Richtlinie in 2004, die in Brüssel beschlossen und seither EU-weit in den EU-Ländern angewendet werden muss. Im deutschen Saatgutgesetz (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/55/EG (ABl. EU Nr. L 114 S. 18) wurde das "PFLICHTBEWUSST" wie der deutsche Michel ist, umgesetzt.
DAVOR gab es ein eigenes deutsches Saatgutgesetz, welches lediglich 1990 auch in der ehemaligen DDR gültig wurde.
Ich weiß von Landwirtschaftsbetreibern in Ungarn, dass dort die "EU-Saatgutrichtlinie auch angekommen ist, und ich weiß auch, dass das Pflichtbewusstsein zu tun, was die EU möchte, nicht vorhanden ist. Daher gibt es um den Balaton herum "Europas" beste ALTE Tomatensorten, die schmecken wie ihr Name sagt: Paradisäpfel- paradisisch.