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Markus Aurelius

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  • Befristeter Vertrag soll nun unbefristet sein? Vertragsende und AG-Wechsel?

    Hallo zusammen,

    als ich bei meinem jetzigen Unternehmen im Dezember 2010 angefangen habe, wurde mit ein auf zwei Jahre befristeter Vertrag angeboten.

    Zwischenzeitlich habe ich bereits eine Gehaltserhöhung erhalten, dort wurde, das habe ich heute erst gesehen, aus der Überschrift das Befristet gestrichen, allerdings sonst im Arbeitsvertrag nicht explizit genannt, dass dieser jetzt unbefristet sei. Im Lohnabrechnungsbogen ist immer noch der Dezember 2012 als Austritssdatum angegeben. Daher war mein Wissensstand der, dass mein Vertrag auch eben zu diesem Zeitpunkt ausläuft.

    Da sich die Vertragsverhandlungen nicht wirklich zu meiner Zufriedenheit gestaltet haben, würde ich zum Dezember 2012 meinen Arbeitgeber wechseln (Vertrag liegt schon vor) und die eigentliche 3 monatige Kündigungsfrist durch das Auslaufen des alten Vertrages umgehen. Nun meldet sich allerdings die Personalabteilung meines jetzigen Unternehmens und besteht darauf, dass mein Arbeitsvertrag doch unbefristet sei und drei Monate Kündigungsfrist eingehalten werden müssen.

    Dadurch würde ich die neue Stelle nicht annehmen können und mir würde u.a. ein erheblicher finanziellen Schaden (+50% Gehalt, Teamleiterposten, sonstige Vergünstigungen) entstehen.

    3 AntwortenRechtvor 9 Jahren
  • Wechsel der Betätigungsplatte GROHE Skate Air auf Wassersparer?

    Hallo zusammen,

    ich habe im Moment für mein WC eine Betätigungsplatte von Grohe, die allerdings keine Wassersparfunktion hat. Diese hat die Artikelnummer 38564.

    Ich habe jetzt eine andere Betätigungsplatte gefunden, die das gleiche Maß hat aber auch zusätzlich eine Stopptaste; die Artikelnummer 38505.

    Meine Frage: Kann ich die problemlos austauschen? Oder muss ich noch etwas besonderes beachten?

    2 AntwortenSonstiges - Haus & Gartenvor 1 Jahrzehnt
  • Tiefster, oder höchster Respekt, als Ausdruck der Anerkennung?

    Eigentlich fühle ich mich ziemlich sprachsicher, hier habe ich mich aber verunsichern lassen.

    Ich habe immer gelernt, dass man jemanden seinen tiefsten Respekt und die höchste Anerkennung ausspricht, um seine Leistungen bestmöglich zu honorieren. Ein Kollege meinte es heißt höchsten Respekt und Anerkennung.

    Wie heißt es aber nun richtig? Eine kurzfristige Befragung im Büro ergab widersprüchliches.

    2 AntwortenSprachenvor 1 Jahrzehnt
  • Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes im Internet?

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und mögliche vorgehensweisen.

    Vor ein paar Jahren bin ich einer Akrobatikgruppe beigetreten, die auch eine Webseite besitzt(e). Obwohl ich seit 3-4 Jahren nicht mehr aktiv bin und die Gruppe verlassen habe, bin ich derzeit im Internet (nur) über diese Seite zu finden. Zu den Dingen die man findet, sind ein Foto von mir, sowie Steckbriefdaten. Explizit eingewilligt habe ich dem nie, sondern lediglich geduldet. Da ich diese Daten gelöscht haben möchte, um nicht mehr im Internet gefunden zu werden, habe ich den Administrator gebeten die betroffenen Seiten zu entfernen, bekam aber keine Antwort. Anschliessend habe ich noch einmal Kontakt aufgenommen und eine Frist von 7 Tagen gewährt, der Forderung nachzukommen.

    Da ich befürchte, dass diese Frist ebenfalls einfach verstreicht, bräuchte ich Rat wie ich anschliessend damit umgehe. Kann ich das zur Anzeige bringen? Oder muss ich mich an den Webhoster wenden? Und welche Rechte habe ich (Paragraphen).

    Informelle Selbstbestimmung?

    Recht am eigenen Bild?

    Ich brauche dringend etwas Fundament für die Sache und wäre über Ratschläge sehr erfreut.

    5 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Arbeitslosmeldung während eines Studiums?

    Meine Frage ist etwas komplizierter, daher hoffe ich auf präzise Antworten.

    Ich bin derzeit Vollzeitbeschäftig und Vollzeitstudent - das hat bis jetzt immer sehr gut geklappt.

    Allerdings erhielt ich heute von meiner Zeitarbeitsfirma überraschend die fristgerechte Kündigung zum 31.Oktober. Muss ich mich arbeitssuchend melden, oder hab ich da ich Student bin keinerlei Anspruch auf ALG I. Bin seit 5 Jahren in Beschäftigung, ohne Arbeit kann ich auch mein Studium keineswegs finanzieren. Oder muss ich mich jetzt aus der Uni exmatrikulieren um Ansprüche zu erhalten? Es ginge ja nur 1-2 Monate, bis ich wieder Arbeit gefunden habe.

    3 AntwortenRechtvor 1 Jahrzehnt
  • Zeitarbeitsfirma im Lebenslauf nennen?

    Hallo allesamt,

    ich habe Anfang des Jahres meine Ausbildung bei einem großen Unternehmen beendet. Da ich nicht direkt übernommen werden konnte, aber im betroffenen Ressort ein Projekt beenden wollte, bin ich den Weg über eine Zeitarbeitsfirma gegangen. Außer dem Arbeitsvertrag und der Vergütung habe ich mit dem Unternehmen nichts weiter zu tun. Auch werde ich ausschließlich für das benannte Ressort arbeiten und bei Projektabschluss der ZA kündigen. Im Moment bereite ich meinen Lebenslauf auf, weiss aber nicht mit dem jetzigen Lebensabschnitt umzugehen.

    Prinzipiell müsste ich die ZA nennen, da ich mit denen mein Vertrag habe und die mir ein Zeugnis ausstellen. Andererseits möchte ich unter gar keinen Umständen den Eindruck erwecken, dass ich mich auch unter Wert verkaufen lasse. Ein weiteres Zeugnis, bzw eine Referenz könnte ich auch von meinen Ressortleiter erhalten.

    7 AntwortenSonstiges - Beruf & Karrierevor 1 Jahrzehnt