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bujinnbg

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  • Athlon XP 3000+ runtertakten?

    Hallo.Ich habe oben beschriebenen Prozessor auf dem Mainboard "PC Chips M811 Ver.3.1" .

    Da Dieses Board einen maximalen Speichertakt von 266 Mhz hat (RAM 184 pol,DDR 266 cl 2,5,einseitig bestückt,no name,1 X 512 MB -1 x 256 MB)der Prozessor aber auf 333 Mhz läuft ist die Frage wie bringe ich das System auf Gleichklang?Der FSB ist im Bios auf 133 MHZ eingestellt,Der prozessor wird als Athlon XP 3000+ im Bios erkannt,unter Windows (Aida) als

    "CPU Typ AMD Athlon XP-A, 1733 MHz (6.5 x 267)"-im Gerätemanager taucht er gar nicht auf,auch nicht mit devmgr_show_nonpresent_devices=1 und alle Geräte anzeigen.

    Frage 2:Wie berechnet man die Leistung des Prozzis?

    2 AntwortenDesktop-Rechnervor 1 Jahrzehnt
  • Meine Fragen betreffen Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht?

    Liebe Community,

    Ich benötige Hilfe um wieder Durchblick zu bekommen. Meine Fragen betreffen

    Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht.

    Zu meiner Situation:

    Ich bin allein erziehender Vater eines 5 Jährigen Sohnes mit Verdacht einer

    Mischform aus Mutismus, Autismus und ADHS. Er ist zu 20% anerkannt behindert.

    Weitere Abklärung diesbezüglich erfolgt derzeit durch einen

    Kinderpsychologen. Gegenwärtig erhält er Logopädie, Ergotherapie und

    Heilpädagogik.Zusätzlich besucht er einen Integrativen Kindergarten zu den

    Maximalzeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr täglich.Da dieser ein Privater

    Kindergarten ist,hat er zu den Ferienzeiten,Teamfortbildungen und an

    Brückentagen komplett geschlossen.Ein Notdienst für arbeitende oder

    arbeitssuchende Eltern ist nicht vorhanden.

    Seitens der ARGE muß ich allerdings umfangreiche Bewerbungen nachweisen ud

    mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

    Den meisten Arbeitgebern mußte ich sagen das ich dem Grunde nach schon

    arbeiten kann und auch will,jedoch habe ich für vorgenannte Zeiträume keine

    Betreuung.Meine Eltern wohnen fast 700 km entfernt,Freunde hab ich nicht

    (mehr)und Fremdbetreung scheidet aus ,da Sohnemann nur mit dem

    Papa,bestenfalls mit den Therapeuten oder Kindergartenpersonal irgendwohin

    mitgeht.

    Somit lehnten die Arbeitgeber dankend ab.

    (Begründung der AGs:Arbeitszeit passt nicht in den Zeitrahmen,keine

    Ferienbetreung,wir müssten Sie freistellen...etc).

    Mache ich nichts,drohen Sanktionen,denke das ist allgemein bekannt.

    Seine Mutter kennt er nicht.Das lag nicht bei mir sondern er daran das sie es

    war die sich nicht um unseren Sohn kümmerte.

    Nach 2 Monaten Ehe hatte sie bereits genug von mir und unterdem haltlosen

    Vorwand ich hätte sie geschlagen verließ sie mit Hilfe der Polizei die

    Wohnung und nahm unseren Sohn vorerst für die nächsten 3 Monate mitzu ihrem

    neuen Freund.Dieser nahm Drogen und verkaufte sie wohl auch (Quelle

    (Schwiegervater)

    Mit den Nerven am Ende zog ich zu einer Bekannten.Kurz darauf rief meine Ex

    an und wollte sich mit mir aussprechen.Nach einer Woche ging sie ohne

    Kommentar und hinterließ unseren Sohn bei mir.

    Also-Das Kind braucht erstmal ne Wohnung,so meldete ich Ihn zunächst bei der

    Bekannten an,Später dann zurück in die Ehewohnung,Jugendamtsbesuche wurden

    durchgeführt-angemeldet und unangemeldet-Jugendamt befürwortete den

    Aufenthalt bei mir.Dementsprechend folgte das Gericht:Gemeinsames Sorgerecht

    ABR beim Vater.

    So weit so gut.Seit dem ist es leider nur die Hölle.

    Meine Ex schickte mir mehrmals (30 ! Meldungen beim JA ) das Jugendamt ins

    Haus ,sowie die Polizei,da ich den Kleinen schlagen würde,er bekäme nichts

    beziehungsweise nur unzureichend zu Essen.

    Auch bediente sie sich Strafanzeigen wg.Kindesmisshandlung und sehr beliebt

    waren Anzeigen wegen Vergewaltigung.

    Umgangskontakte wurden ausgemacht ohne Jugendamt,mit Jugendamt ,beim Zentrum

    aktiver Bürger (ZAB,privater Verein)und wer kam nicht?-genau meine Ex.

    (der Gerechtigkeit halber muß ich sagen das ich selbst EINEN Termin

    unentschuldigt verpasst hatte beim ZAB).

    Zur Zeit macht meine Ex einen Drogenetzug (Was bring das eigentlich wenn kein

    Verlass auf sie ist? )

    und hat wieder mal ne neue Umgangsregelung bei Gericht angestrebt .-Ergebnis:

    ZAB,wie vor.

    Jedoch steht diesmal in den Vetragsmodalitäten,das ich innerhalb von 5 tagen

    eine ärztliche Bescheinigung über meine krank-sein einzureichen habe.

    Ferner verpflichte ich mich keine gerichtliche Umgangsregelung anzustreben.

    Was wenn ich umziehe,was evt möglich ist wegen SGB II-Pflichten und contra

    Kinderbetreuung (dann vorerst durch meine Mutter während ich Vollzeit

    arbeite)

    So und nun die Gretchenfrage " Wie würden Sie entscheiden " -in dieser

    Situation.Mitlerweilen raucht mir auf der Suche nach einer Lösung das Hirn

    und Deppressionen haben sich eingestellt.

    4 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • 1.Ist die "Ankündigung zur Absenkung des ALG Regelsatzes um 10 %" anfechtbar?

    diese ist zwar mit "Rechtsfolgenbelehrung" ,aber aber nicht mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" ausgestattet?Stellt diese "Ankündigung einen rechtsfähigen Bescheid dar?

    2.Ist der Widerspruch in Bayern zwingend oder kann gleich Klage erhoben werden?

    3 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Bin ich rechtlich verpflichtet eine erneute Begutachtung durch das Gesundheitsamt vornehmen zu lassen ?

    Hallo.Mein Sohn ist 4 Jahre alt und Mutist mit autistischen Zügen und Hyperaktivität.Seit seinem 3 Lebensjahr ist bekommt er deswegen Ergotherapie und Logopädie.Seit September `08 ist er nun in einem Integrativen Kindergarten mit angeschlossener Ergo,Logo und Heilpädagogik,die neu hinzugekommen ist.Da für die Aufnahme eine Begutachtung des Kinder und Jugenärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes nötig war,ging ich mit Ihm hin und der Integrativplatz wurde befürwortet.Mir wurde erklärt das ich erst wieder zur erneuten Begutachtung hin müsse,wenn mein Sohn in die Schule käme.Gleichzeitig empfahl man mir ein EEG bei meinem Sohn durchführen zu lassen.Als ich der Dame erklärte das mein Sohnemann kaum still liegen dürfte,da er alles was er nicht kennt ablehne und er aller Wahrscheinlichkeit nach sich auf den Boden werfen würde,entgegnete die Frau mir,das man es notfalls "sedieren",sprich Vollnarkose machen müsse.Beim zuständigen Facharzt wurde dann das EEG im Wachzustand bei mir auf dem Schoß durchgeführt und mir wurde gesagt es sei alles in Ordnung.Wenig später Erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Gesundheitsamt,mit der Anmerkung da sie noch keinen Befund vom Facharzt bezgl Des EEG hätten,müsse mein Sohn ,der im übrigen sehr ablehnend auf die Dame reagiert,nochmals psychologisch untersucht werden.Gestern hab ich mir dann das Gutachten geholt-der Facharzt,der das EEG erstellte ,ist auch für eine "Sedierung"

    Daher meine Eingangsfrage:

    Bin ich rechtlich verpflichtet eine erneute Begutachtung durch das Gesundheitsamt vornehmen zu lassen ?

    Welche Nachteile können mir daraus entstehen wenn ich das NICHT tue?

    EEG hatte ich gemacht,Narkose will ich auf keinen Fall!

    Ich sollte vielleicht noch darauf hinweisen,das der KiGA seit DEZ 08 nicht mehr von der Stadt ,sondern vom Übergeordnetem Bezirk Übernommen worden ist.Für die Zeit vom SEPT 08-NOV 08 habe ich einen Bewilligungsbescheid der Stadt vorliegen.

    5 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Darf der Kindergarten digitale Fotos herausgeben?

    Vor ein paar Tagen war das Christkind bei uns im Kindergarten und es wurden mit Hilfe einer Digitalkamera von einer der Erzieherinnen Bilder gemacht.Da ich nicht der Freund von Fotoalben bin,fragte ich gestern sowohl die Leitung als auch besagte Erzieherin ob es möglich wäre mir die Bilder auf eine Diskette zu kopieren,zur eigenen privaten Verwendung.Ich sagte ich würde die Disketten mitbringen und beide bejahten.Heute früh als ich in den Kindergarten kam sprach mich die Leiterin an und meinte es ginge nun doch nicht,da es keine Garantie dafür gebe,das die Bilder nicht im Internet landen und sie hätte nur die Erlaubnis zum Aushang im Kindergarten und dafür diese als Abzüge

    an die Eltern auszugeben.

    Wenn ich die Bilder ins Internet stellen wollte(was ich so oder so nicht darf,ist mir bekannt)könnte ich diese ja auch einscannen -z.Bsp.

    Wie schaut es rechtlich aus und was würdet ihr tun ,brauch ein paar Ratschläge von Leuten die nicht so verärgert sind wie ich;-)

    5 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Was ist beim PC die Gehäuseüberwachung und wie funktioniert sie?2.Was ist "firewire"?

    Bin nur Neugierig da ich bei Google auf dieses Thema gestoßen bin.

    3 AntwortenDesktop-Rechnervor 1 Jahrzehnt
  • Wie lange hat ein Richter am Amtsgericht Zeit ein Urteil zu fällen?

    Es betrifft den Fall eines Familiengerichtes,betr.elterliche Sorge.Die Sache ist laut dem verhandelndem Richters offensichtlich zu meinen Gunsten,da auch das Jugendamt einen Positiven Bericht abgab.Trotzdem ist die Verhandlung schon etwa 6 Wochen her und ich habe weder einen Beschluß,noch ein Urteil oder dergleichen.

    Mfg,

    4 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt