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Frederic Ch.Reuter

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Was soll ich sagen: ich bin wer ich bin und versuche daraus das Beste zu machen - wie viele andere auch. Aber ich bin auch manchmal, was ich dann gar nicht sein möchte und hieran werde ich nie aufhören zu arbeiten - wie leider viel zu Wenige. Ansonsten kann ich nur darum bitten: honoriert die Mühen und Arbeit, die in einer Antwort steckt und schenkt den Verfassern dann wenigstens eine Bewertung dieser Mühe. Ich danke euch!

  • Zahnersatz und Härtefall-Regelung - wie lange gilt "Eine Änderung der Einkommensverhältnisse werde ich der Krankenkasse mitteilen"?

    Ich habe da mal eine Frage, die mir nicht ganz unwichtig scheint:

    Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, der darf bei seiner Krankenkasse einen so genannten "Antrag auf Härtefallregelung" stellen und darauf hoffen, dass die Kasse ihm zu 100% die nötigen Zahnbehandlungen bezahlt.

    Nachdem die BKK family nun in die BKK ProVita übergegangen ist, findet sich in deren Antragsformularen eine neue Formulierung, die mir vorher nicht aufgefallen ist. Dort steht nun (wie bei anderen wohl schon länger):

    "Eine Änderung der Einkommensverhältnisse werde ich der Krankenkasse mitteilen."

    ... was dann ja mit der Unterschrift eine bindende Verpflichtung ist. Grundsätzlich gar keine Frage und eigentlich auch mehr als fair, richtig und sogar wichtig - allerdings steht da nicht, warum (also auch welcher Rechtsgrundlage) vor allem WIE LANGE man diese Verpflichtung eingehen muss?!

    Ist das irgendwo geregelt (also die besagte Rechtsgrundlage nachzulesen) oder darf ich einfach daraus ableiten, dass es sich nur auf den Zeitraum der Abwicklung, Behandlung und Rechnungszahlung begrenzt - also im Sinne von "wenn nicht besser erklärt, dann für den Versicherten "ein logisches Minimum"?!

    Was wäre denn, wenn sich jemand alles machen lässt, die Kasse bezahlt und kaum hat er 3 Monate die neuen Zähne im Hals, bekommt er DEN Job und ein Gehalt, dass DANN über den Grenzeinkommen läge und vor - wo ist die Grenze dafür?!

    Was muss man denn da jetzt beachten?! Wo kann ich was dazu nachlesen?

    7 AntwortenVersicherungvor 5 Jahren
  • Ich habe zwei Fragen in Sachen: Behördenfehler und Aufenthaltstitel.?

    Bei der Ausländerbehörde schlich sich bei einer Bekannten ein Zahlendreher ein. Im Online-Aufenthaltstitel ist die Körpergröße mit 1 Meter 65 angegeben, obgleich es 1 Meter 56 sein sollten.

    Erste Frage: wie wichtig ist das? Wie fatal könnte es sich mal auswirken? Können daraus Probleme entstehen, die den Mehraufwand einer Korrektur rechtfertigen?

    Zweite Frage: wenn es doch nachweislich ein Fehler der Behörde ist, wieso zeigt man sich dort so bockig und reagiert mit einem schnippischen "Na, wenn Ihnen das sooooo wichtig ist, können Sie ja einen neuen Titel beantragen. Dann müssen Sie aber nochmal 60€ zahlen und wieder bis zu 12 Wochen warten"?!

    Ich habe erstmal nichts dazu gesagt und mir nur meinen Teil gedacht. Aber wie ist das denn nun rein rechtlich richtig?! Vor allem: ist es die ganze Rennerei, Warten und noch mal 60€ überhaupt wert???

    Ich wäre da für jeden kompetenten Hinweis sehr verbunden. Im Besonderen, wenn man es freundlicherweise mit Quellangaben oder Gesetzestexten untermauern könnte.

    Ich möchte weder "Prinzipien reiten", noch wollte ich "stänkern". Aber ich muss schon sagen, dass mich der Ton und diese unfaire Art ärgerte. Zumal die Betroffene sich hier als ein *sehr* bescheidener Gast erweist und schon an anderen Stellen durch ihr "stilles Hinnehmen" so vieles doppelt und dreifach zahlen musste, dass es langsam mal Zeit würde ihr Recht zuzugestehen.

    Oder ist das am Ende wirklich so nebensächlich, dass es nicht lohnt?

    11 AntwortenVerwaltungvor 6 Jahren
  • Ich suche eine taugliche USB-Waage, mit der ich die Ergebnisse in eine Excel-Tabelle übernehmen kann.?

    Ziel ist es, Serienbriefe nach vorgebener reihenfolge durch wiegen zu können und deren Gewichte mit möglichst wenig Aufwand in eine Excel-Tabelle übernehmen zu können. Auch sollten beispielsweise "Weihrauch -Tütchen und -Gläschen" nach einer vorgebenen Reihenfolge gewogen und anschließend auf der Grundlage einer Serienbrief-Excel-Tabelle die exakten Gewichte einem Preisetikett, mit exakter Preisberechnung zu gewiesen werden können.

    Idealerweise sollte es also pro erkannten Wiegevorgang einen Gewichtseintrag in Excel geben, gefolgt von einem Enter, damit die nächste Zelle darunter gewogen und eingetragen werden kann.

    Die Gewichte bewegen sich dabei zwischen 5 Gramm und max. 10 Kg.

    Gibt es derartiges zu einem erschwinglichen Preis? Ich suche da eine möglichst kostengünstige Lösung für ein Kloster, dem ich das Leben ungemein erleichtern könnte.

    1 AntwortSonstiges - Hardwarevor 6 Jahren
  • Weiß jemand ob die NORTON-Anmeldeseiten derzeit Offline sind?!?

    Ich komme von gleich mehreren Rechnern nicht auf die Anmeldeseiten, wie z. B. hier:

    http://sitedirector.symantec.com/

    ... und das von keinem der Geräte. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier gleich alle (unterschiedliche Geräte und Systeme) infiziert sind, geht doch eher gen Null?!

    Zumal ALLE aktiv geschützt sind! Unterschiedliche Betriebssysteme, unterschiedliche AV-Varianten und unterschiedlicher Nutzung (Art und Häufigkeit) unterliegen.

    2 AntwortenSicherheitvor 6 Jahren
  • ungarisches Sprachtalent gesucht ;-)?

    Hallo, geneigter Leser ...

    Hat jemand eine Idee, wie oder wer mir aus diesem Video das Rezept "extrahieren" kann?!

    Ich _meine_ im Film wird ungarisch gesprochen, aber "sicher" ist was anderes.

    Bin für jede Hilfe dankbar:

    Gesucht wird DIESE Cappuccino torta:

    https://youtu.be/Mu4pzxVDIDc

    1 AntwortSprachenvor 6 Jahren
  • DARF ein Radiologe 5€ Bearbeitungsgebühr für eine Diagnose-CD verlangen?

    Wenn ich von einem Arzt zu einem anderen geschickt werde um Bilder zu machen und versichert bin, dann sollte doch die Krankenkasse diese Kosten decken, oder?!

    Vor einer RÜCKEN-OP möchte das Krankenhaus ein CT haben. Der Arzt erklärt, dass man diese nur dann im Kkh. selbst machen dürfe, wenn man schon stationär wäre und schickt deswegen zu einer externen, radiologischen Praxis. Beim Radiologe will mann dann aber plötzlich 5€ vom Patienten haben, weil dieser das CT fürs Kkh auf CD bräuchte. LOGISCH: Denn CT sind doch Daten aus dem dreidimensionalen Raum und nur schwer auszudrucken - dachte ich bisher.

    Gut, wegen 5 € will man jetzt ja nicht stänkern und zahlt einfach. Aber im Krankenhaus ist man entsetzt. Nur 4 Fotos auf der CD und die nicht mal aus der angefragten Achse.

    Also zurück zur externen Praxis, die abermals 5€ haben will. Und weil so langsam auch der patzige Ton immer unerträglicher wird, frage ich mich, ob das eigentlich Rechtens ist?!

    Wenn schon das Krankenhaus nicht mehr die notwendigen Untersuchungen machen darf und der Patient ohne jeden Sinn und im Schmerz auf "Ärztetournee" muss. Sollte dann die Kasse nicht die Kosten bezahlen, damit Arzt A die Antworten bekommen kann, die er nun von Arzt B erst erfragen muss?

    Sehe ich da irgendetwas völlig flasch, oder ist das System tatsächlich SO kaputt?

    5 AntwortenVersicherungvor 6 Jahren
  • Gibt es noch "Luftpost"?!?

    Muss ich z.B. einen Brief nach Moldawien noch mit "Luftpost/par Avion/by airmail" beschriften und Aufpreis bezahlen? Oder ist dieses "international/eil/express" (für € 4.50) der Nachfolger?

  • Rundfunkgebühren im Kloster / Förderverein ?!?

    Hallo, werte Wissende ;-)

    ich arbeite für einen Förderverein, der unter anderem auch als "weltlich verantwortlicher Träger" von zwei Christlich/Orthodoxen Kloster-Einrichtungen verantwortlich zeichnet.

    Dieser Träger-/Förderverein selbst hat GAR KEIN Büro, Schreibtisch oder Arbeitsplatz! Was ansteht, erledige ich von zuhause (wo ich natürlich bezahle!), oder auch (hier und da, eher selten) vom Schreibtisch einer der beiden Äbte. Jetzt haben wir vom "ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", vertreten durch den SWR, die Aufforderung bekommen, dass ich diesen Verein rückwirkend zum 1.1.2013 melden MUSS - Gemeinnützigkeit hin, asketische Lebensführung (frei allen Luxus) her!

    Die hochgradig unhöfliche, sehr gereizte Dame am Telefon VERLANGT, dass das zugeschickte Formular ausgefüllt und unterzeichnet wird, zusammen mit der letzten Bescheinigung unserer steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit. Soweit noch unproblematisch. Das Formular erlaubt aber NUR die ANMELDUNG zum 1.1.2013, bzw. rückwirkend bis zur Vereinsgründung. MUSS ich das wirklich "anmelden"? Hat ein Kloster, dass weder Fernsehen, noch Radio, noch sonstige, weltliche "Sender" oder "Nachrichten" haben WILL keinerlei Sonderrechte auf Befreiung? Zudem wäre auch die Frage, wie ich mit diesen ganzen ZWANGSanmeldungen unserer Novizen und Mönche umgehen soll? Der Versuch hierfür Spenden zu sammeln scheiterte an jedem Verständnis zum Zweck!

    HILFE!

    WER kann mir (bitte unbedingt mit Quellen) WAS dazu raten

    6 AntwortenEhrenamtvor 6 Jahren
  • Darf ich als Verein eine Dienstleistung berechnen?

    Hallo geneigter Leser, werte Fachleute ...

    ich engagiere mich in einem Förderverein der als Hauptaufgabe den Betrieb eines Klosters hat und dafür auch als gemeinnützig anerkannt ist. Das Kloster selbst behauptet sich eigentlich nur aus den Spenden und Zuwendungen ihrer Pilgerer und Gäste und hat eher _sehr_ kärgliche Einnahmen.

    Nun haben wir einen Gast, der als erfolgreicher Informatiker durch ein sehr persönlichen, schweren Schicksalsschlag aus den Bahnen geworfen wurde und sich fast nur noch dem Kloster widmet. Bis hierher also zur Vorgeschichte.

    Dieser Mann möchte nun gerne seine Fähigkeiten diesem Förderverein zur Verfügung stellen und mit seinem Fachwissen finanzielle Ansprüche erarbeiten, die er vollumfänglich dem Kloster zukommen lassen möchte - also auch lang- oder zumindest längerfristig.

    Bevor man jetzt überhaupt weiter in diese Richtung denkt, stellen sich mir aber erst mal die Fragen:

    - Geht das überhaupt?

    - Was müsste man dabei beachten?

    - Wie macht man sowas steuerlich richtig?

    - Gibt es so eine Art von: "für die Leihgabe unseres Technikers berechnen wir Ihnen"?

    - und können die Nutznießer solcher Leistungen überhaupt mit den Einzahlungsbelegen etwas anfangen (also steuerlich/betrieblich)?

    ... oder führt da überhaupt kein Weg hin?

    Ich weiß ganz genau, dass die Mönche NIE etwas zulassen würden, was nicht zu 100% legal und richtig ist. Finde den Gedanken dahinter aber schon faszinierend und fast schon "edel".

    1 AntwortDeutschlandvor 7 Jahren
  • Ist auch das deutsche DeMail vom NSA-Skandal betroffen?

    Weiß hier irgend jemand, ob es schon Berichte, oder Informationen dazu gibt, ob das deutsche System der "deMail-Mail" ebenfalls von der NSA-Thematik betroffen ist?

    Zumindest sollte es doch denkbar sein, dass die zustellende Route ein kopieren möglich macht, oder nicht?

    Sehr willkommen wären mir Quellangaben zu Artikeln, Beiträgen, Videos oder ähnliche Quellangaben.

    4 AntwortenSicherheitvor 8 Jahren
  • ps, Postskriptum oder Postscribere?

    "Gottes Wege sind unergründlich"

    … und so durfte ich nochmal erleben, wie es in einem Klosterbetrieb so abgeht. Eine Hochburg der Bescheidenheit und des Wissens, wie mich mein neuer Nebenjob für ein Kloster lehrte. Dort darf ich mich seit kurzem um Verwaltungsbelange und die weltlicheren Fragen kümmern.

    Unter anderem jede Menge Brief, die auch wieder von Hand geschrieben werden und eine Unmenge Fragen von Stil, Etikette und kleineren Fallstricken aufweisen.

    Unter anderem beschäftigt mich gerade die Frage nach einem "würdigem", "achtsamen" und vor allem korrekten Einsatz der berühmten "ps."-Formel.

    Die Schreibweisen "ps", "Ps", "p.s." Geschweige denn ""P.S." (Mit und ohne Doppelpunkt) sind schonmal alle falsch, denn die akronyme Verwendungsweise trifft eigentlich die Aussage, dass es ein ausschreiben "nicht wert" sei und damit eine mangelnde Achtung, die es gilt zu vermeiden.

    Da es sich um ein orthodoxes Kloster handelt, bei dem (wie es das Wort verrät) um eine "ursprünglichere" Sicht geht, sollte sich auch das eingedeutschte "Postskriptum" verbieten und zumindest der lateinischen schreibweise "Postscriptum" weichen.

    Hier sah ich aber die Tage (in einer ebenfalls handschriftlichen Korrespondenz) die Schreibweise ein "Postscribere:" - also wohl für das lateinische "schriftlich nachtragen", "hinzufügen".

    Was sagen denn die Gelehrten unter euch? So man die Etikette wahren muss und "in achtsamer Weise den rechten Schreibstil hinterfrage" - wie sollte man denn dann das "ps" denn nun richtigerweise schreiben?

    Bitte: keine Debatte, dass man den PS-Nachsatz dann eigentlich ganz unterlassen muss, dass sei hierbei bitte vorausgesetzt und betont, dass das bekannt ist.

    2 AntwortenRedewendungen & Wortspielevor 8 Jahren
  • Hat jemand eine Ahnung wo ich erfahren könnte, was ein Buch Wert ist?

    Ich bin über ein sehr altes Buch mit Chormusik gestolpert - herausgegeben 1910!

    6 AntwortenBücher & Autorenvor 8 Jahren
  • Kennt jemand die genaue Anzahl der bei Google-Analytics ausgewerteten Angaben?

    Weiß jemand eine möglichst genaue Anzahl aller ermittelten Werte die der Nutzer-Statistik-Service von Google-Analytics derzeit "auswirft"?

    Bitte keine Schätzungen und geglaubte Zahlen! Ich wäre besonders dankbar für nachvollziehbare Angaben, vorzugsweise eben mit Quellangaben.

    1 AntwortGooglevor 9 Jahren
  • Suche die ultimative Metapher für Hektik?

    Suche die ultimative Metapher für Hektik.

    Ein beispielsweise: "...in der Hektik, wie sie beim Kolibri-Flügelschlag kaum schlimmer empfunden werden könnte..." gilt es also noch zu toppen.

    Auch das Beispiel "...wie ein Kleinkind auf der Großstadt-Kreuzung mitten in Hongkong..." wäre noch zu gering.

    Verstanden was gemeint ist?

    Jemand eine gute Idee?

    5 AntwortenDichtungvor 10 Jahren
  • Berliner 'reditieren' ?!?

    Ich kaufte heute Morgen in einer örtlichen Bäckerei gefüllte Berliner und als ich bemerkte, dass diese im unteren Bereich "steinhart" waren, bekam ich zu hören, dass bei diesen niedrigen Temperaturen "das Fett reditieren" würde und dies völlig normal sei.

    Doch was in 3 Teufels Namen ist "reditieren"? Gerade im Zusammenhang mit Fett, bzw. Berliner?

    2 AntwortenSprachenvor 1 Jahrzehnt
  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Kosten eines polizeilichen Führungszeugnisses zu erstatten?

    Hallo "geneigter Leser"...

    zu meiner großen Verwunderung habe ich nun schon zum zweiten Mal miterleben müssen, wie meine Frau (als stellvertretende Filialleiterin in einer Bäckerei) von Bewerbern -oder deren Ehepartnern- berichtet, die auf eine Kostenerstattung für die Vorlage eines erforderlichen polizeilichen Führungszeugnisses das Geld zurück erstattet haben möchten.

    Ich denke mir dabei (mal ganz laienhaft), dass die Frage nach einer Kostenerstattung durchaus 'legitim' ist - allerdings in dieser fordernden Form und in diesen beiden Fällen sogar ganz gezielt davon abhängig zu machen, dass dann der angebotene Job nicht angetreten würde, scheint mir (in gleich mehrfacher Hinsicht) höchst fragwürdig.

    Zum Hintergrund noch folgendes: es handelt sich durch die Bank weg immer dabei um die Position einer Vollzeit-, oder Nebenstellen- Kraft, deren Haupttätigkeit im Umgang mit offenen Lebensmitteln und der Kassenbedienung steht. Von der Gefahr eines Lebensmitteleingriffes mal völlig abgesehen, ein durchaus "höherer" Vertrauensposten, da diese potentiellen Mitarbeiter ja binnen kürzester Zeit eigenverantwortlich mit Bargeld hantieren sollten.

    Eine ausgedehnte Suche im Internet brachte mich nur zu der Erkenntnis, dass sehr viele "lieber den Job" nehmen, als die Frage auszudiskutieren - was mir schlüssig erscheint. Auch machen mehrere Foren-Beiträge lediglich darauf aufmerksam, dass (ein echter Bedarf vorausgesetzt) solche Zeugniskosten eher zu den "allgemeinen Bewerbungskosten" gehören, die man zwar absetzen, aber nicht vom einzelnen Stellenausschreiber erstattet bekommen könnte.

    Ein Foren-Eintrag führte sogar aus;

    Als Bewerber erhalten Sie nur dann die Kosten ersetzt, wenn von Ihnen völlig außergewöhnliche Unterlagen verlangt werden (z.B. Kosten für eine notariell beglaubigte Erklärung zur Straffreiheit; ArbG Hamburg, Urteil v. 4.5.1970, BB 1971, S. 1234).

    Doch "ob" und "wie" der Gesetzgeber dies regelnd handhabt, konnte ich (auf die Schnelle) nirgends ausmachen.

    Deshalb nochmal meine Frage im Resümee:

    Schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Arbeitgeber die Kosten eines polizeilichen Führungszeugnisses zu erstatten habe, wenn es für dessen Vorlage ein berechtigtes Interesse gibt (und letzteres scheint mir bei der Kassierertätigkeit völlig unstrittig)?

    ...und wenn "ja" - "wo" genau finde ich dazu mehr, bzw. definiert dies der Gesetzgeber?

    Eine Bitte zum Schluss: ich bitte von Beiträgen a la »Unsinnig«, oder »selbst Schuld« abzusehen! Denn ich suche keine Bestätigung meiner ureigenen Empfindung über ein solches Verhalten, sondern wirklich nur die richtige, rechtliche Grundlage!

    Allen anderen sei an dieser Stelle aber schon mal dafür gedankt sich nicht nur die Mühen des Lesens und einer Antwort gemacht zu haben, sondern auch für Quellangaben und -recherche!

    In diesem Sinne: allen Beteiligten noch viele gute Antworten und ein tagtäglicher Ausbau des persönlichen "Allgemeinwissens" ;-)

    Ihr/euer/dein...

    Frederic Ch.Reuter

    4 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Wasserwerk/Brunnen nicht angemeldet - und nun?

    Hallo geneigter Leser,

    liebe Verwaltungs-Profis...

    letztere können wir vielleicht weiterhelfen, wenn es um die Frage geht mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen, wenn ein Wasserwerk nachträglich gemeldet werden muss, bzw. wie man am besten damit umgeht?!

    Zum Hintergrund: Ein Freund von mir erzählte mir gestern Abend, folgende Geschichte und bat mich um Rat:

    Da verunglückt ein Hausbesitzer tödlich und hinterlässt der von nichts wissenden Witwe ein ganzes Haus (mit mehreren Mietparteien). Als man nun alles auf die Reihe bringt, Unterlagen zusammenstellt, Haus auf die Erben überschreibt und Finanzierung umbaut, kommt einer der Mieter auf die Witwe zu und sagt dieser, dass im Keller ein "nicht angemeldetes Wasserwerk" betrieben werde und man da wohl was machen müsste.

    Soweit, so gut - doch die junge Witwe hat ja von Nichts eine Ahnung gehabt und möchte heute einfach nur "nichts falsch" machen! Wie geht man also nun mit diesem Ding um. Nach ersten Umfragen im Freundeskreis hätte man das wohl merken müssen, weil es zweierlei Wasserkreisläufe im Hause geben müsste - gibt es aber nicht!

    Die Fragen wären nun:

    1.) "Wo" meldet man da nun "was" genau an und "worauf" sollte die Witwe achten?

    2.) Mit welche(r)/(n) "Strafe", oder "Strafgebühren" muss die nun Alleinerziehende Mutter von 4 Kindern rechnen?

    3.) Wäre die Sache nicht ganz einfach zu lösen, wenn man nur dieses Wasserwerk einfach abschalten würde, oder müsste es ganz entfernt werden?

    4.) Wie ist das mit dem "Brunnen"? Verschliesst man den und WIE?

    Die vorrangige Frage ist eher das reine Verwaltungsrecht! Besagter Fall liegt im Verwaltungsbezirk von Mainz (also Rheinland-Pfalz) und soll halt einfach so gelöst werden, dass die junge Witwe mit möglichst geringer Belastung einer am besten "straffreien" und sorgenlosen Zukunft entgegen blicken kann!

    Wäre hier dankbar für JEDEN Tipp, oder Anfeuerungsruf, denn es scheint mir auch ausgesprochen "desaströs", dass hier eine junge Vermieterin plötzlich erpressbar werden könnte und dies völlig unschuldig, unwissend und (meiner Meinung nach auch) unmoralisch. Sie wusste doch von nix!

    In diesem Sinne: euch allen noch einen angenehmen Tag und sonniges Wochenende!

    3 AntwortenVerwaltungvor 1 Jahrzehnt
  • Wirtschaftsspionage - nach welchem Paragraph?

    Hi Folks, Cracks, und Profis...

    gibt es unter dem Schlagwort "Wirtschaftsspionage" einen entsprechenden Paragraphen nach StGB? Wenn "ja", würde mich interessieren "welcher" den hierbei greifen würde?

    Ein (natürlich rein fiktiver) Hintergrund wäre:

    Der dienst-habende Administrator eines mittelständischen Betriebes stellt in seinem sonst so ruhigen Weihnacht-Dienst fest, dass >wortwörtliche< Formulierungen aus dem internen Geschäftsverkehr im Intranet auf der Website eines amerikanischen Wettbewerbers stehen (eben nur ins englische übersetzt). Im Verdacht, dass dies kein Zufall sein könnte, stellt er dann bei einer ausführlichen Systemanalyse fest, dass von einem bestimmten Rechner im Intranet verschlüsselte Pakete abgehen und bemerkt im LOG der ausgehenden Aufzeichnungen, dass ihm just jene Formulierungen darin replizierbar erscheinen.

    Zur Betonung: das Beispiel ist FIKTIV und ERFUNDEN! Das Interesse nur um des Interesses Willen und aus reiner Neugier.

    Ich erkenne hierin die Datenausspähung nach §202a StGB, will aber kaum glauben, dass die damit verbundene "Werkspionage" -also zum Schaden durch einen Wettbewerber- nicht gesondert erfasst werden kann.

    Kurzum: kennt jemand den passenden Paragraphen der zu einer solchen (vorsätzlichen und gezielten) _Werkspionage_ greift?

    UND NOCH EIN HINWEIS:

    Aus allen Antworten leite ich keinerlei Rechtsanspruch auf Richtigkeit, oder andere Ansprüche ab, sowie ich ausdrücklich betone, dass diese Frage KERECHTSBERATUNG RECHTSBERATUNG ist und ich jegliche Kostennote aus einer solchen ablehnen werde - nur zur Sicherheit ;-)

    Doch ich danke all jenen schon mal im Voraus, die sich die Mühe um einer Antwort machen werden - vielen Dank dafür!

    In diesem Sinne: allen geneigten Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009 und neben persönlicher Gesundheit, auch beruflicher Erfolg, familiäre Zufriedenheit und das Glück solche Dinge auch "im Kleinen" ganz groß genießen zu können - dann sollte doch eigentlich (auch in schweren Zeiten) alles gesichert sein, oder?!

    Ihr/Euer/dein...

    Frederic Ch.Reuter

    2 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt