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chrissies_chaos_cats

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  • Mieter benutzen Dachboden vertragswidrig und stellen den Hausflur zu. Was tun?

    Die Mieter (älteres Ehepaar) wohnen seit nunmehr 18 Jahren in einer Dachgeschosswohnung.

    Im Mietvertrag ist geregelt, dass sie den Dachboden als "Trockenraum" nutzen dürfen weil es für sie einfach praktischer ist. Die anderen Mietparteien (1 weiterer Mieter und der Vermieter) trocknen ihre Wäsche im Keller.

    Seit mehreren Jahren nutzen die Mieter aber auch den Dachboden zum Unterstellen ihrer persönlichen Gegenstände. Es wurden 2 Kommoden aufgestellt die mit Dias gefüllt sind, 1 Ventilator und mehrere Koffer. Bisher wurde dieses Verhalten geduldet obwohl den Mietern ein sehr großen Kellerraum und unter der Dachbodentreppe ein Einbauschrank zur verfügung steht, die aber auch bereits übervoll sind.

    Als der Vermieter letzte Woche auf den Dachboden musste um dort zu reinigen (der Schornsteinfeger war da und hatte etwas Dreck gemacht) gab es erhebliche Schwierigkeiten mit dem Putzeimer überhaupt hoch zu kommen denn vor der Wohnung des Mieters stehen noch eine weitere Kommode, eine riesige Blumenbank mit deckenhohen Pflanzen, ein Tisch mit einer Blumenvase, ein Hocker und ein Küchenstuhl.

    Dem Vermieter reichte es endgültig und er schrieb eine Abmahnung, in der er sagte dass dieses Verhalten nicht länger hingenommen wird.

    Treppenhäuser und Flure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen!

    Es wurde eine Frist (2 Wochen) gesetzt, die aufgestellten Sachen aus dem Hausflur zu entfernen, räumte zudem ein dass er gegen Pflanzen in normalem Maß am Fenster oder auf einer Blumenbank nichts hat solange dadurch die Rettungswege nicht versperrt werden.

    Des Weiteren wurde dazu aufgefordert, den Trockenraum im Dachboden ausschließlich als solchen zu nutzen und alle dort gelagerten Gegenstände zu entfernen die nicht der Trocknung von frisch gewaschener Wäsche dienen, da eine Lagerung auf dem Dachboden aus Brandschutztechnischen Gründen nicht mehr toleriert wird und außerdem ein vertragswidriges Verhalten darstellt was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

    Nun haben die Mieter angekündigt weiterhin wie bisher zu verfahren und nicht zu räumen da sie nicht wissen wohin mit den Sachen -Wie gesagt es steht ein GROSSER Keller zur Verfügung!

    Es wäre kein Problem ein Gutachten von dem Schornsteinfeger (der die Dinge oben bemängelt hatte) zu bekommen dass es sich bei den Dingen tatsächlich um eine Gefahr handelt.

    Rechtfertigt das weitere Lagern der Gegenstände eine fristlose Kündigung weil sie ja bereits eine Abmahnung mit Fristsetzung erhalten haben?

    Wie soll der Vermieter sich nun verhalten wenn die Frist verstrichen ist?

    Die Lagerung der Dinge war bisher toleriert, weil dem Vermieter nicht bewusst war, dass es sich um eine Gefahr handelt wenn auf dem Dachboden Dinge gelagert werden.

    12 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt